Unfall im Ausland – Was ist zu tun ?

Die meisten Deutschen reisen immer noch am liebsten mit dem eigenen Auto in den Urlaub. Die Zuverlässigkeit und die Unabhängigkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln werden dadurch in der Regel geleistet. Doch kommt es im Ausland zu einem Unfall, wissen viele Betroffene nicht, wie richtig zu reagieren ist.

Wer im Falle eines Unfalls auch im Ausland vor hohen Schadenzahlungen geschützt sein möchte, muss in vielen Ländern einen zusätzlichen Versicherungsschutz beantragen. Hierbei handelt es sich um die sogenannte „Grüne Versicherungskarte“. Zwar ist eine gesonderte Versicherung durch den Gemeinschaftsschluss der europäischen Länder in der Europäischen Union nur noch sehr selten, dennoch benötigen Sie beispielsweise in Italien oder vielen osteuropäischen Ländern immer noch den gesonderten Versicherungsschutz. Wer sich diesen also nicht unnötig zulegen aber auch nicht auf den Versicherungsschutz verzichten möchte, sollte sich schon vor der Anreise über die Bestimmungen der jeweiligen Länder informieren.

Zudem sollten Sie sich schon vorab einen europäischen Unfallbericht zulegen. Dieser ist sicherheitshalber im Auto mitzuführen. Er dient der Erleichterung bei der Bearbeitung eines Unfallberichtet im Ausland und gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie vielen weiteren Ländern Europas. Dieser erleichtert nicht nur den Beamten die Aufnahme Ihrer Daten. Auch Sie selbst haben die Möglichkeit, den Unfallbericht von allen Unfallbeteiligten in derer jeweiligen Muttersprache auszufüllen. Formell sind die Dokumente also in allen Ländern gleich aufgebaut. Beim Ausfüllen eines Unfallberichtet im Ausland geben Sie in der Regel folgende Daten an:

  • Datum und Uhrzeit des Unfalls

  • Anschrift

  • Name möglicher Zeugen

  • Angaben über Verletzte

  • Versicherungsnehmer und Fahrer

  • Daten der Versicherung

  • Fahrzeugtyp und Kennzeichen

  • Schäden (sichtbare)

  • ggf. eine Unfallskizze

Sind alle Daten ausgefüllt, muss der Unfallbericht unterschrieben werden. Damit bezeugen Sie, dass alle von Ihnen angegebenen Daten, korrekt sind. Erst danach kann der Unfallbericht eingereicht werden. Dieser vereinfacht späterer die Schadensregulierung am Auto durch die Versicherung. Doch wer zahlt die Schäden an Ihrem Fahrzeug bei einem Unfall im Ausland?

Viele Betroffene sind aufgrund der Sprachbarrieren im Ausland oft ratlos, was die Schadensregulierung ihres Autos angeht. Diese wird allerdings in der Regel, ebenso wie in Deutschland, auch im Ausland von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. In vielen Fällen haben Sie sogar für die Zeit der Reparatur Ihres Wagens, Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.

Weitere Informationen zum Thema „Unfall im Ausland“ finden Sie hier. Auch unser www.verkehrsunfall.org.

Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Der VFBV. e. V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de.

Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.