Immobilieneigentum in Spanien – Rechtsübertragung

Anwaltskanzlei Menth mit beispielhaftem Infoportal
Sind Sie Immobilieneigentümer in Spanien?

Oder vielleicht Ihre Elterngeneration, oder beabsichtigten Sie, Eigentum in Spanien zu erwerben?
Haben Sie Kunden oder Mandanten mit einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung in Spanien?
Dann finden Sie viel Wissenswertes rund um die Spanienimmobilie auf der Anwaltswebsite www.erbrechtskanzlei-spanien.de .

Die Übertragung des Spanieneigentums steht, – da sagt die Statistik -, alle ein bis zwei Jahrzehnte immer wieder an; sei dies nun im Wege der lebzeitigen Übertragung per Schenkung oder Verkauf oder aber als erbrechtliche Rechtsnachfolge.
Und diese will jeweils strategisch vorbereitet sein, nicht nur weil sich die steuerlichen Grundlagen und die Rechtspraxis kontinuierlich ändern. Auch die familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse sind dem zeitlichen Wandel unterworfen und nicht zuletzt werden durch den Eigentümer die Lebensziele neu definiert.
Anstelle einer Eigentumswohnung in Spanien ist dann eine Landfinca passender oder umgekehrt. Oder Sie benötigen jetzt eine Geschäftsimmobilie zur wirtschaftlichen Nutzung.
Rechtscheck, Steuercheck, Testamentscheck oder eine grundlegendes Rechtsgutachten zur optimierten Immobiliennachfolge in Spanien sind dann die fachliche Basis für die richtigen Entscheidungen Ihrerseits. Eine diesbezügliche Vororientierung wiederum erlaubt Ihnen diese Anwaltswebsite, zwischenzeitlich vielleicht das umfassendste Rechts – und Steuerinfoportal rund um die Spanienimmobilie.

Wie aber können Sie sich auf dieser Website schnell orientieren?
Geben Sie einfach in google den Kanzleinamen "Menth" und ein weiteres Sie interessierendes Stichwort, etwa "Erbschaftssteuer" oder "Immobilienkauf" ein und Ihnen eröffnen sich entsprechende Fachbeiträge und aktuelle Informationen.
Wenn Sie von einem Erbfall in Ihrer Familie mit Spanieneigentum im Nachlass überrascht wurden, dann hat Ihnen für diese Fälle die Anwaltskanzlei eine spezifische Website www.erbfallhotline-spanien.de eingerichtet. Eine umgehende Reaktion ist dann zur Vermeidung von Rechts- und Steuernachteilen unbedingt anzuraten.
Wollen Sie sich hingegen erst schrittweise Klarheit über die Immobiliensituation in Spanien verschaffen, dann helfen Ihnen weitere Spanienrechtsserviceangebote dieser Kanzlei.

Über den Beschaffungs- und Erläuterungsservice www.spanien-grundbuchauszug.de können Sie sich etwa per Online-Auftrag binnen weniger Tage Klarheit über die Rechts- und Belastungssituation jeder Spanienimmobilie verschaffen, vorausgesetzt, dass Sie den Namen eines Eigentümers oder Niessbrauchsberechtigten kennen. Bearbeitungszeit zwei bis fünf Tage.

Aber damit nicht genug.
Ein weiterer Service dieser deutschen Rechtsanwaltskanzlei mit Kanzleisitz in Manacor auf Mallorca www.spanien-immobilienwert.de lässt Sie binnen drei Wochen den Marktwert der Spanienimmobilie in Erfahrung bringen.
Diese Angebote gelten gleichermassen für die eigene Immobilie wie auch für diejenige Ihres Verwandten oder Geschäftspartners; letzteres mit der Einschränkung, dass bei Begutachtung der Immobilie in Spanien ohne Einlass in das Hausinnere sich der Immobilienwert nur mit gewissem Wertspielraum ermitteln lässt und die Beschaffung der Katasterdaten im Einzelfall schwierig sein kann.
Und wenn Sie meinen, dieses Rechtsinfoportal sei nur für eine absolute Minderheit von konkretem Interesse seien Ihnen folgende Zahlen in Erinnerung gerufen! Bereits heute sind mehrere hundert tausend Deutsche Eigentümer einer Spanienimmobilie, bei bis zu einer Million gehört eine solche zur wünschenswerten Lebensplanung. Und gar mehrere millionen Deutsche verbringen jedes Jahr ihren Urlaub im spanischen Mittelmeerraum.
Die Folge: Bereits heute hat ein Grossteil der Bevölkerung einen Spanienimmobilieninteressenten im Familienumfeld oder zumindest im Freundeskreis.
Deshalb hat diese innovative Kanzlei auf ihrer Website auch einen Link zur Weiterempfehlung der Rechtsservicewebsite ebenso eingebaut wie die Möglichkeit des Newsletterbezuges, häufig in Anspruch genommen bei latentem Spanieninteresse.
Die Folge dieses innovativen Online-Serviceangebotes sind nicht nur wohlwollende Kommentare aus dem Kundenkreis, sondern auch eine praktisch weltweit Inanspruchnahme, sei es durch Erben von Grundeigentum in Spanien oder auch durch Kaufinteressenten, welche sich vom Ausland aus entschlossen haben eine Immobilie in Spanien zu erwerben.
Für diesen Kundenkreis mit geografischer Entfernung hält die zweisprachige Kanzlei den Service der kompletten Abwicklung per Vollmacht bereit, so dass in der Praxis deren Anreise aus Amerika oder Asien vermieden werden kann, praktisch ist dieser Service nicht zuletzt dann, wenn die geerbte Immobilie direkt weiterverkauft werden soll.
Aber damit nicht genug: Diese Rechtsanwaltswebsite ist auch eine Fundgrube sonstiger grundlegender und aktueller Spanieninformationen, etwa zum Spanienwetter oder per Links zum Sprach- und Übersetzungsservice.
Für spanieninteressierte Personen empfiehlt sich also die Einstellung zu den "Favoriten", für Journalisten und andere Berufstätige mit dem Arbeitsfeld "Spanien" oder "Recht" dúrfte sie ebenfalls sehr hilfreich sein, nicht zuletzt wegen der inzwischen über 500 veröffentlichten Newsletter im Newsletterarchiv sowie die mehreren hundert Medienbeiträge.
Nach dem griechischen Lebensmotto "panta rei / Alles ist im Fluss" ist die Kanzlei bestrebt, den Weg der werthaltigen und innovativen Kundenkommunikation per eigener Anwaltswebsite nachhaltig weiterzubeschreiten.
Alle Vorschläge sinnvoller Erweiterung des Websiteangebotes sind daher ebenso willkommen, wie konkrete Verlinkungen und Kooperationsformen mit Angehörigen rechts- und steuerberatender Berufe oder generell anderen spanienbezogenen Produkt- und  Dienstleistungsanbietern.
Zur Thematik "Kooperationsmöglichkeiten" findet sich auch eine eigene Rubrik auf dieser Website.

Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps: www.erbrechtskanzlei-spanien.de

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