Steuern für Nichtresidenten in Spanien. Steuern für Hausbesitzer in Spanien

Immer im letzten Quartal eines jeden Jahres müssen alle Nichtresidenten, die in Spanien leben und Hausbesitzer sind, ihre Steuern zahlen.  In den letzten drei Monaten des Jahres, bittet der Staat zur Kasse und verlangt

  • die Grundsteuer sowie
  • die Eigennutzungssteuer für Nichtresidenten (Modelo 210)

Die Grundsteuer ist eine lokale Abgabe, die an das Rathaus oder das zustänidge Suma-Büro abzuführen ist. Die Frist hierzu entdete dieses Jahr am 5. Oktober.  Die Gemeinde informiert darüber schriftlich und schickt den Bescheid entweder an die spanische Adresse oder an den steuerlichen Vertreter. Damit kann die Steuer innerhalb der genannten Frist auf einer Bank oder Sparkasse eingezahlt werden.
Bequemer geht es mit dem Abbuchungsverfahren, das sich vor allem für diejenigen anabietet, die nicht dauernd hierzulande leben und auch keine dritte Person mit der Steuerabgabe beauftragen wollen.

Unaufgefordert begleichen
Da Hausbesitzer lediglich der Grundsateuerbescheid in den Briefkasten flattert, denken allerdings viele nicht an die Begleichung der Eigennutzungssteuer für Nichtresidente.  Die aber ist eine Bringschuld, und es besteht die Verpflichtung, diese unaufgefordert bis spätestens 31. Dezember für das vorhergegangene Jahr mit dem Formular (Modelo) 210 zu bezahlen.
Das kann gegen Entgelt beim Finanzamt eworben oder als PDF-Datei im Internet heruntergeladen werden. Zu finden ist es unter der Adresse www.aeat.es unter dem Punkt „Sede Electronica“.  Besser allerdings ist das Formular vom Finanzamt. Dort bekommt der Steuerzahler auch einen Umschlag, der für die Entsendung wichtig ist.  Beim PDF Formular im Internet fehlt der Umschlag, und selbst wenn Sie auf der Bank damit bezahlen können, werden mangels des fehlenden Umschlages die Formulare nicht an die Finanzbehörde weitergeleitet.

Wie man die Steuer berechnet
Die Steuer wird pauschal erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Katasterwert der Immobilie. Diesen Wert entnehmen Sie dem Grundsteuerbeleg, es ist der höchste Wert und steht in der Regel links oben. Notwendig ist zu ermitteln, ob bereits eine Revision durch das Grundbuchamt vorgenommen wurde. Wobei man lediglich zwischen dem Wert vor 1994 und dem ab 1994 unterscheidet.
Alle Immobilien mit einer Revision vor 1994 müssen mit dem Prozentsatz zwei und alle Immobilien mit einer Revision nach 1994 mit dem Prozentsatz 1,1 multipliziert werden. Von dem Ergebnis sind dann 24 Prozent an das Finanzamt zu zahlen.

Ohne Grundsteuerbeleg
Was aber kann man tun, wenn man noch nie einen Grundsteuerbeleg bekommen hat ?Vielleicht denken jetzt einige: Ich habe noch keinen Katasaterwert, also muss ich diese Steuer nicht abführen. Doch auch hier hat der Fiskus sich eine Regelung einfallen lassen: Alle, die noch keinen Katasterwert haben, halbieren ihren Escriturawert und multiplizieren diesen Wert mit 1,1 Prozent.  Davon müssen dann ebenfalls wieder 24 Prozent abgeführt werden.

Mieteinnahmen
Die Mieteinnahmen werden komplett mit 24 Prozent besteuert.  Die Deklaration muss im Gegensatz zu früher nicht mehr auf dem zuständigen Finanzamt, sondern kann auf der Bank präsentiert werden. Voraussetzung ist allerdings der Besitz einer Steuernummer für Ausländer, der sogenannten N.I.E- Nummer.
Damit erhält man beim zuständigen Finanzamt Klebeetiketten mit einem Strichcode, die auf dem Formular 210 anzubringen sind. Erst dann kann die Steuer einbezahlt werden.
Erfolgt das nicht, haftet die Immobilie für sämtliche Steuerschulden. Steht beispielsweise eines Tages ein Verkauf an, ist der Käufer verpflichtet, drei Prozent der Kaufsumme einzubehalten und innerhalb eines Monats bei dem zuständigen Finanzamt einzuzahlen.
Die Behörde überprüft, ob Steuerschulden vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht ein Rückerstattungsanspruch, un der Verkäufer kann mit einem gesonderten Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf die drei Prozent oder einen Teil davon (es wird eine Zugewinnsteuer in Abzug gebracht, sofern ein Zugewinn vorhanden ist) zurückfordern. Sind Steuerschulden vorhanden, hat das Finanzamt durchaus das Recht, den Besitzer mit einer Pfändung zu belegen.
Die Höhe der Strafe hängt von der Schuld und dem Wert der Immobilie ab. Solche unliebsamen Überraschungen kann und sollte man durch pünktliche Zahlung der Steuerschuld vermeiden.

Nur noch per Internet
Im kommenden Jahr ist angedacht, das man das Formular 210 nur noch elektronisch abgeben kann. Das wirkt für den Steuerzahler wieder erschwerend, denn ohne Steuerberater oder ein entsprechendes Zertifikat im Computer ist die Abgabe nicht mehr möglich. Personen ohne Internet bleibt dann nur noch der Gang zum Steuerberater.

Wo finde ich das Finanzamt in Denia an der Costa Blanca ?

 Das Finanzamt Dénia, zuständig für den Marina-Alta-Kreis, ist in seine neuen Räumlichkeiten gezogen. Die Administración de la Agencia Tributaria hat ihre neuen Büroräume seit Ende September in der Calle Germans Maristes, Nummer 10. Das ist am Ende der Finca  Torrecremada.
Im Erdgeschoss sind die Abteilungen mit Publikumsverkehr untergebracht. Für spezielle Anliegen muss man zu Sachbearbeitern im ersten Stock. Der Komplex ist barrierefrei errichtet und verfügt über reichlich Platz zur jährlichen Erstellung der Einkommenssteuer IRPF.