Steuererklärung in Spanien

Die spanische Finanzbehörde Agencia Tributaria hat sich einiges einfallen lassen, um das Ausfüllen der Steuererklärung zu erleichtern.

Cita Previa
Jeder kann ein Beratungsgespräch (Cita Previa) mit einem Finanzbeamten beim Finanzamt Hacienda seines Wohnortes beantragen. Es empfiehlt sich, gleich alle nötigen Unterlagen mitzubringen, so dass vor Ort die Einkommenssteuererklärung angefertigt wird.

  • bei Arbeitnehmern die Gehaltsabrechnung oder ein entsprechender Auszug für das entsprechende Steuerjahr,
  • Bankauszüge,
  • der Strichcode,
  • Steuernummer,
  • Personalausweis
  • alle sonstigen Dokumente, die einen Steuerfreibetrag oder eine Abschreibung rechtfertigen.

Padre
Ein staatliches Computerprogramm mit dem Namen Padre hilft ebenfalls beim Ausfüllen der Steuerformulare. Das Programm kann auf der Homepage der Steuerbehörde Agencia Tributaria kostenlos downgeloaded werden.

Borrador
Wer jedes Jahr die gleichen Angaben zu machen hat, kann nun auf den Borrador zurück greifen. Dieses ist ein schon vom Finanzamt ausgefülltes Formular, das sich an die Angaben aus dem Vorjahr hält. Wer mit dem Inhalt einverstanden ist, kann persönlich in den Finanzämtern, telefonisch, per Internet und sogar per SMS auf die Nummer 5025 den Borrador bestätigen.
Zur Beantragung des Borradors muss die Steuernummer N.I.E. und der Betrag des Feldes 55 der letzten Steuererklärung angegeben werden. Direkt von der Finanzbehörde Agencia Tributaria kann man sich wichtige persönliche Daten übermitteln lassen (Tel.: 901 121 224), wie zum Beispiel über die laufende Hypothek, Vermietung einer Immobilie und seit einigen Jahren auch über den Katasterwert einer Immobilie.

 Julia Borck 04/11/

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