Spanische Lebensversicherungen …

Viele Hinterbliebene kennen sich zu wenig mit der Gesetzeslage und den Unsancen hier in Spanien aus. Aus diesem Grunde gehen alleine jährlich ca. 30 Mill. Euro „verloren“, will heissen, sie werden den rechtmässigen Erben nicht ausgezahlt, weil diese das Procedere nicht kennen.  Was viele Hinterbliebene auch nicht wissen: viele Kreditkarten erhalten hier Leistungen für den Todesfall.  Spanien hat jetzt auf diesen Mißstand reagiert und ein Gesetz zum Schutz der Begünstigten von Lebensversicherungen geschaffen.  Die Versicherungsgesellschaften sind nun verpflichtet, jeglichen Vertrag in ein Verzeichnis einzutragen,  das dem Register letztwilliger Verfügungen in Madrid angegliedert wurde.
Diese Einträge werden bis 5 Jahre nach dem Tod gespeichert. Der Begünstigte kann nach 15 Tagen nach dem Tode des Angehörigen, einen Antrag auf Auskunft bei dem Register stellen.  Die Website des Justizministeriums erreichen Sie unter : www.mjusticia.es

Im Todesfall eines Angehörigen, gibt es sicherlich noch viele Dinge zu bedenken. U.a.
die KFZ-Versicherung, Unfall- und Lebensversicherungen, Rentenversicherung, Sterbegeld, Geheimnummern, Pincodes, EC-Karten, Kreditkarten, Handy, PC, Konten und Schließfächer, Testament, Organspendeausweis, Patienverfügung usw.

Nachdem die meisten Angehörigen, erfahrungsgemäss, nicht hier in Spanien leben, oder oft nicht in der Nähe leben, empfehlen wir, sich mit einem Experten oder einer Expertin in Verbindung zu setzen. Sie sparen sich Zeit und Geld, wenn Sie einen Profi mit der
Abwicklung beauftragen.  Wir empfehlen an dieser Stelle die Fa. Soluciones S.L. In Denia.
Sie erreichen Frau Janette Vehse unter der Tel Nr. 966 431 991

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