Spanische Lebensversicherungen …
Diese Einträge werden bis 5 Jahre nach dem Tod gespeichert. Der Begünstigte kann nach 15 Tagen nach dem Tode des Angehörigen, einen Antrag auf Auskunft bei dem Register stellen. Die Website des Justizministeriums erreichen Sie unter : www.mjusticia.es
Im Todesfall eines Angehörigen, gibt es sicherlich noch viele Dinge zu bedenken. U.a.
die KFZ-Versicherung, Unfall- und Lebensversicherungen, Rentenversicherung, Sterbegeld, Geheimnummern, Pincodes, EC-Karten, Kreditkarten, Handy, PC, Konten und Schließfächer, Testament, Organspendeausweis, Patienverfügung usw.
Nachdem die meisten Angehörigen, erfahrungsgemäss, nicht hier in Spanien leben, oder oft nicht in der Nähe leben, empfehlen wir, sich mit einem Experten oder einer Expertin in Verbindung zu setzen. Sie sparen sich Zeit und Geld, wenn Sie einen Profi mit der
Abwicklung beauftragen. Wir empfehlen an dieser Stelle die Fa. Soluciones S.L. In Denia.
Sie erreichen Frau Janette Vehse unter der Tel Nr. 966 431 991
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