Span. Staatsbürgerschaft …..

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, kennt Spanien keine doppelte Staatsbürgerschaft – zumindest nicht bei EU-Bürgern.

Viele Residenten, die seit Jahren oder Jahrzehnten Spanien leben, deren Kinder hier zu Schule gingen, und Deutschland nur vom hören sagen oder von kurzen Urlauben oder Besuchen kennen, fühlen sich Spanien zugehöriger als Deutschland.  Dennoch steht in ihrem Pass als Nationalität : deutsch.  Das spanische Staatsbürgerrecht basiert auf dem Abstammungsprinzip und umfasst nur in Ausnahmefällen auch Elemente des Territorialprinzips.  Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in Spanien, im Gegensatz zu den meisten anderen EU Ländern , in der Regel nicht möglich. Wer als die spanische Nationalität erwerben möchte, muss sich von seiner alten trennen.

Deutschland hat das anders geregelt. In Deutschland müssen EU Bürger nicht ihre Staatsbürgerschaft aufgeben, um ebenfalls eingebürgert zu werden. Voraussetzung dafür ist, dass das EU Land, aus dem der Bürger kommt, ebenso verfährt.  Dieses Gegenseitigkeitsabkommen besteht aktuell mit den EU Staaten: Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Slowakei, Ungarn und Zypern, bei den Niederlanden und Slowenien wird es nur auf bestimmte Personengruppen angewandt.

Zwischen Spanien und Deutschland existiert ein solches Abkommen bisher nicht. Wer sich trotzdem nicht abschrecken lässt und auf seine alte Staatsbürgerschaft verzichten kann, braucht Geduld.  Eine wichtige Voraussetzung für die Staatsbürgerschaft ist die Gebietsansässigkeit. Der Antragsteller sollte dauerhaft mindestens 10 Jahre in Spanien gelebt haben oder leben.

Einfacher ist es für anerkannte Flüchtlinge, sie können in der Regel bereits nach fünf Jahren die spanische Staatsbürgerschaft erhalten . Auch aus Bürger aus lateinamerikanischen Staaten, besteht bereits nach einem Aufenthalt von zwei Jahren Anspruch auf Einbürgerung.  Noch kürzer ist die Frist für ausländische Ehepartner und im Ausland geborene Kinder oder Enkelkinder spanischer Staatsbürger. Was auf eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 2003 hervorgeht.

Die virtuelleWelt hat auch bei dem Procedere der Beantragung Einzug gehalten. Sie können sich im Internet  unter mju.es  mehrere Modelle für Anträge auf die spanische Staatsbürgerschaft herunterladen.

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