Regionale Steuern: Baskenland, Navarra, Kanarische Inseln

Steuerliches Abkommen für das  Baskenland
Durch das Gesetz No. 12 vom 13. Mai 1981 hat diese Region eine "wirtschaftliche Vereinbarung" mit der spanischen Zentralregierung getroffen. Die bedeutendste Auswirkung dieser Vereinbarung ist, dass die Steuerbehörden dieser Provinzen in weitgehender steuerlicher Autonomie Regelungen innerhalb ihres Territoriums vornehmen können.

Die Ausführungen zu diesem Thema würden an dieser Stelle den Rahmen sprengen, zumal wir davon ausgehen, dass von unseren Besuchern höchstens eine kleine Minderheit Informationen zu steuerlichen Aspekten benötigt. Sollte dies der Fall sein, bitte senden Sie uns eine E-Mail. Wir werden dann individuell auf Ihre Fragen eingehen.

Wir bitten um Ihr Verständnis
Die Redaktion

Steuern in Navarra

Die Provinz Navarra bildet die „Comunidad foral“ Navarra, eine Region, die aus historischen Gründen über Steuerprivilegien verfügt.
Mit Gesetz 28/90 vom 26. Dezember 1990 hat diese Provinz ebenfalls eine „wirtschaftliche Vereinbarung“ mit der Zentralregierung getroffen. Diese Vereinbarung bestimmt für Navarra weitgehend dieselben Rechte wie für das Baskenland.

Steuerrecht der Kanarischen Inseln

Das Steuerrecht der Kanarischen Inseln erfuhr eine grundlegende Reform durch das Gesetz 20/1991 und das Gesetz 19/1994. Einige Neuerungen sind auch in den Königlichen Dekreten 3/1996 und im Gesetz 13/1996 enthalten. Kern dieser Gesetze ist eine niedrigere Besteuerung, die zur wirtschaftlichen Förderung der Inseln führen soll.
Diese Hinweise dienen lediglich zu Ihrer Information. Bitte fragen Sie jeweils Ihr am Ort ansässiges Steuerbüro.
Nachdem wir uns auf das Festland kapriziert haben, werden die steuerlichen Aspekte der Kanaren hier nur gestreift. Wir bitten um Verständnis.

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