Acht Rechtstipps zu Immobilienkauf und Rechtsnachfolge in Spanien

1. Zuerst Grundbuchauszug besorgen – danach Kaufvertrag unterzeichnen
-> kurzfristige Beschaffung über www.spanien-grundbuchauszug.de

2. Richtige Vertragsart zum Einstieg wählen

2.1 Optionsvertrag
– Objektsicherung mit Ausstiegsmöglichkeit

2.2 Privater Kaufvertrag
– Bereits alles geklärt, aber noch Zeit zur Abwicklung erforderlich,
  z. B. zur Kündigung einer Geldanlage

2.3 Direkt Notarvertrag
– Bereits alles geklärt und alles geregelt

3. Vor Abschluss des Notarvertrages klären, wer Eigentümer werden soll
-> Einbeziehung der Kinder? Kauf über eine Gesellschaft?

4. Anzahlung immer absichern
-> Etwa durch privaten Kaufvertrag und Bürgschaft

5. Vertragsvorlage prüfen lassen

6. Kein "Berliner Testament" bei Immobilieneigentum in Spanien
-> Dieses führt in Spanien zu doppelter Erbschaftsteuer beim
    Generationenübergang. Generell sollte jedes Testament beim Erwerb
    einer Spanienimmobilie auf den Prüfstand

7. Steuerliche Optimierung der Rechtsnachfolge erspart oft sechsstellige
    Eurobeträge
-> Der Erbschaftsteuerspitzensatz von über 80 % ist zwar ein extremer
    Ausnahmefall, Steuerbelastungen von sechs- und fünfstelligen
    Eurobeträgen sind aber ohne Rechtsgestaltung die Regel.
-> Das reichhaltige Instrumentarium mit Testamentsabänderung, Wechsel
    des Steuerwohnsitzes, Belastung der Immobilie, lebzeitiger Verkauf,
    Heirat u.a.; richtig kombiniert, reduziert im Regelfall die
    Steuerbelastung um mehr als 50%

8. Erteilung spanischer notarieller Generalvollmachten als sinnvolle
    Begleitmaßnahme

Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito

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