Räumlicher Anwendungsbereich

Wenn der steuerpflichtige seinen Wohnsitz in Spanien hat, unterliegt er der Steuerpflicht in diesem Land, unabhängig davon, ob der Gegenstand, der den Anlass für die Besteuerung bildet, in Spanien oder im Ausland gelegen ist.

Hat der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz im außerhalb Spaniens, unterliegt er der Steuerpflicht nur bei Erwerb von in Spanien gelegenen Gütern und Rechten, die in diesem Land ausgeübt werden können oder erfüllt werden müssen, ferner bei Erhalt von Zahlungen aus Lebensversicherungspolicen von spanischen Versicherungsgesellschaften oder ausländischen Versicherungsgesellschaften, die in Spanien tätig sind.

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