Prepaid-Handys…..

Prepaid Handybesitzer müssen sich zu erkennen geben, wenn sie ihre Nummer behalten wollen. 
Bis einschließlich 9. November haben 15 Millionen Prepaid-Handybesitzer Zeit, sich bei ihrem Anbieter zu identifizieren. Sie müssen persönlich bei der Vertretung ihres Anbieters vorstellig werden, Name, Anschrift, Nationalität und – im Fall von Firmen – ihre Steuernummer preisgeben und sich mittels DNI oder Reisepass ausweisen. Ansonsten wird ihre Nummer einfach abgeschaltet.
Das Innenministerium hat eine Informationskampagne namens "Identificate" gestartet, um die Nutzer an das am 9. November 2007 in Kraft getretene Gesetz zu erinnern, das diese Identifizierung notwendig macht. 
Seit diesem Tag sind die Telefonkommunikationsunternehmen verpflichtet, bei der Neuausgabe von Prepaid Nummern die Käuferdaten zu erfassen. Alle Prepaid Nummern , die vor diesem Zeitpunkt vergeben wurden, sind theoretisch "Anonym". Im Kamp gegen das organisierte Verbrechen und den Terrorismus, wurde im Herbst 2007 die Ley 25/2007 vom 18. Oktober erlassen.
Sie geht auf einen Vorschlag des damaligen Innenministers Jose Antonio Alonso aus dem Jahr 2004 zurück.  Alonso hatte im Mai 2004 einen Sofortplan gegen den Terrorismus vorgelegt, der diese Maßnahmen vorschlug. Als Grund galt die Rolle, die Mobiltelefone bei den Anschlägen des 11. März in Madrid spielten.
Die Terroristen nutzten Handys, um die Bomben in den Nahverkehrszügen zu zünden. Die Polizei hatte bei ihren Ermittlungen Schwierigkeiten, die Identität der Handybesitzer ausfindig zu machen, da diese Prepaid Karten verwendeten.

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