Post, Postversand, Paketdienste in Spanien

Wer ha das nicht schon einmal erlebt. Längst aus dem Urlaub wieder da, trudeln auch endlich einmal die längst geschriebenen Poskarten in den Briefkasten ein. Oder Weihnachtsgeschenke, die den Empfänger erreichen, wenn die Feierlichkeiten längst vorüber sind.
Nach Angaben der spanischen Post dauert der Transport eines Pakets von Alicante nach Deutschland je nach Tarif zwischen 2 Tagen und 2 Wochen, zu Hochzeiten wie Weihnachten kann es zusätzlich zu Verzögerungen kommen.
"Correos" gehört mit mehr als 63.000 Angestellten zu den größten Firmen des Landes. Rund 10.000 Annahmestellen und 40.000 Briefkästen sind über das Land verteilt.
Von der Costa Blanca führen alle Postwege über die Provinzhaupstadt Alicante, in der derzeit ein vollautomatisches Sortierzentrum für 68 Millionen Euro entsteht.
Wie sieht es preislich aus? Die schwerste Briefsendung kostet in der Standardversion 15,35 Euro, als Einschreiben (Carta certificada) 17,55 Euro.
Da die Preise ständig steigen, können wir für diese Angaben keinerlei Gewähr übernehmen. Bitten sehen Sie es als Richtwert und informieren Sie sich bei einem Postamt oder in der Presse.
Bei Paketsendungen nach Deutschland gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder man entscheidet sich für die preisgünstigere jedoch langsame Variante (Paquete económico) oder man ist bereit, mehr Geld zu investieren und wählt den zügigeren Beförderungsservice "Paquete prioritario".
Zudem gibt es die Möglichkeit, ein Paket, z.B. zu Geburtstagen, als Eilsendung (Postal exprés internacional) zu verschicken, die in drei bis vier Tagen am Ziel sind.
Auf der Internetseite der Post (www.correos.es) gibt es einen Tarifrechner, mit dem man bereits zu Hause den Preis errechnen kann.
Eine Alternative zur spanischen Post sind private Paketdienste, wie der weltweit operierende "United Parcel Service (UPS)" oder der Marktführer "DHL", eine internationale Tochterfirma der deutschen Post. Allesamt sind zwar teurer, jedoch zuverlässiger und zudem wesentlich schneller.
Darüberhinaus wird das Paket direkt von der Haustür abgeholt.
Jedoch kostet ein 5-Kilo-Paket  abhängig vom Tarif zwischen rund 62 und 270 Euro.
Dsfür liegt die maximale Gewichtsgrenze statt bei 20 bei 100 Kilogramm.
Je schneller desto teurer eben!

Susanne Hesse



Private Paketdienste

Durch die Privatisierung des Zustellmarktes haben sich neben Correos, der Post in Spanien, inzwischen zahlreiche weitere Zustelldienste auf dem Markt etabliert. Die Unternehmen sind unter "Paquetería" (Paketdienst) oder "Transporte Urgente" (Expressdienst) in den Gelben Seiten zu finden.
Der angebotene 24-Stunden-Service dieser Unternehmen umfasst die Auslieferung von Paketen, Briefen etc. je nach Dringlichkeit am nächsten Tag vor acht, zwölf, oder 16 Uhr, wobei natürlich gilt, dass es umso teurer wird, je eher ausgeliefert werden soll.
Zusätzlich gibt es Schnelllieferungen, welche die Übergabe der Sendung innerhalb weniger Stunden anbieten. Hierbei sollte man aber darauf achten, dass der Zusteller den Expressservice tatsächlich garantiert. Bei Verzug bieten dann einige Unternehmen eine Geld-zurück-Garantie oder weitere kostenlose Zustellungen an.
Das Preissystem ist bei vielen Paketdiensten eher undurchsichtig, so dass man sich auf jeden Fall vor Auftragserteilung über die Kosten informieren und weitere Angebote der Konkurrenz einholen sollte.
Die Preise der Anbieter setzen sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen. Zum einen werden stets Versicherungen, je nach Wert der Sendung, abgeschlossen, um im Falle eines Verlustes der Post für den Schaden aufkommen zu können. Zum anderen sind die Maße und das Gewicht des Pakets ausschlaggebend.
Ein Auftraggeber, der bei einem Zusteller bereits als Kunde geführt wird, versendet in der Regel billiger als ein nicht registrierter. Außerdem ist eine Zustellung zwischen Großstädten billiger als eine zwischen Dörfern auf dem Land. Zudem können die aktuellen Kerosinpreise den Tarif beeinflussen.
Noch einmal teurer wird es, wenn der Empfänger nicht zu Hause angetroffen wird und die Sendung erneut zugestellt werden muss.
Allgemein lässt sich feststellen, dass alle privaten Zustelldienste teurer sind als die Post, UPS und DHL liegen hier mit ihren Preisen an der Spitze. Trotzdem hat sich dieses System der Abholdienste durch die Schnell-Auslieferung bei Firmen bereits etablieren können.
Ob es sich als Privatperson lohnt, auf solch einen Zusteller zurückzugreifen, hängt jeweils von der Situation ab. Handelt es sich um eine wertvolle Sendung, kann die obligatorische Versicherung der privaten Paketdienste manchmal vor einem Verlust bewahren.
Handelt es sich um eine eilige Sendung oder man kann gerade nicht aus dem Haus, macht die private Zustellung ebenfalls Sinn. Aber für normale, einfache Briefe lohnt es sich meist nicht, und der Gang zu Correos bleibt die beste Alternative.

Julia Borck

Kundenrechte bei der Post in Spanien

Die Post geht ab. Seit der Liberalisierung des spanischen Postmarktes und der Angleichung der Qualitätsstandards auf europäischer Ebene gilt dies in dem beliebten Urlaubsland nicht nur im übertragenen Sinne.
Viele Versandarten (z.B. Pakete, innerstädtischer Transport von Briefen und Postkarten bis zu 100 Gramm) werden mittlerweile auch von alternativen Anbietern ausgeliefert. Um der neuen Konkurrenz die Stirn zu bieten, hat Correos y Telégrafos, S.A. ("Correos") Qualität und Leistungen in den letzten Jahren deutlich verbessert.
Für den ehemaligen staatlichen Monopolisten bestehen einerseits eine ganze Reihe Sondervorschriften. Andererseits genießt der Marktbeherrscher noch immer einige Exklusivrechte. Seit dem 1. Januar 2006 gilt dies nur noch für Postkarten und Briefe mit einem Gewicht von bis zu 50 Gramm.
Andere Anbieter dürften diese Leistung theoretisch zwar auch erbringen, müssten dafür aber von ihren Kunden den dreifachen Preis verlangen. Dies kommt quasi einem Verbot gleich.
Geregelt ist der "Allgemeine Postdienst" und die "Liberalisierung der Postdienstleistungen" im Gesetz 24/1998 (Ley del Servicio Postal Universal z de Liberación). Es besagt, dass prinzipiell alle Postsendungen "unverletzlich" sind.
Als Verstoß gegen dieses Prinzip gelten die willkürliche oder widerrechtliche Verzögerung, die absichtlich regelwidrige Beförderung, die Öffnung, Entwendung, Zerstörung oder unerlaubte Zurückhaltung von Postsendungen sowie generell jeder Treuebruch während der Verwahrung der Sendung.
Grundsätzlich sind alle Kunden gleich zu behandeln, solange sie sich in vergleichbaren Situationen befinden. Diskriminierung ist somit verboten. Außerdem darf "Correos" die Leistungen nur aufgrund von höherer Gewalt unterbrechen oder aussetzen.
Die Zustellung der Briefsendungen ist ebenso klar geregelt. Zunächst muss versucht werden, diese an die Adresse des Empfängers auszuliefern. Es genügt der Einwurf in einen privaten oder gemeinschaftlich genutzten Briefkasten.
Der kann sich auch ein wenig entfernt vom Haus befinden. Gerade in spanischen Urbanisationen mit vielen Ferienwohnungen ist die Anbringung von kollektiven Briefkästen nämlich durchaus üblich.
Alternativ kann der Postbote die Sendungen dem Empfänger persönlich aushändigen. Auch die Abgabe an Familienangehörige oder Hausangestellte ist erlaubt, wenn diese sich auf dem Gelände des Empfängers befinden.
Bei so vielen Bestimmungen ist es nicht verwunderlich, dass auch das Verhalten bei Zustellungshindernissen geregelt ist. Bis sie beim Empfänger angekommen sind, bleiben Postsendungen Eigentum des Versenders.
Ob und wie er diese im Fall der Fälle zurückbekommt, hängt davon ab, ob die Sendung mit oder ohne Einlieferungsschein abgeschickt wurde.
Ist eine Zustellung trotz Einlieferungsschein nicht möglich, so hat das Postunternehmen zwei Alternativen, von denen es eine innerhalb von 5 Tagen umsetzen muss. Entweder es schickt die Briefe zurück an den Absender oder informiert diesen über den Sachverhalt.
Entscheidet es sich für die Benachrichtigung, kann der Versender einen erneuten Zustellungsversuch mit geänderter Empfangsadresse oder eine Rücksendung verlangen. Für welche Variante auch immer er sich entscheidet: Er muss es innerhalb der vom Postunternehmen gesetzten Frist (mindestens 15 Tage) mitteilen. Tut er dies nicht, gilt die Sendung als "generell unzustellbar".
Treten Hindernisse ohne Einlieferungsschein auf, so wird die Sendung direkt zurückgeschickt. Wenn kein Absender angegeben ist, darf das Postunternehmen auch diese Sendung als "generell unzustellbar" betrachten.
Bei einer Rücksendung muss das Postunternehmen den Grund dafür auf der Fracht vermerken. Wenn der nachweislich nicht zutrifft, hat der Versender Anspruch auf Schadensersatz. Ihm steht eine Wiedergutmachung mindestens in Höhe der Portokosten zu. Weitere Entschädigungsansprüche bleiben davon unberührt.
"Generell Unzustellbares" muss das beauftragte Unternehmen bis zu maximal sechs Monaten einlagern. Selbstverständlich muss dabei das Postgeheimnis gewahrt werden. Das Öffnen der Briefe ist daher weiterhin nicht erlaubt – auch nicht zur Identifizierung des Absenders oder Empfängers. Ist das halbe Jahr ohne Zustellung verstrichen, wird die Sendung zerstört.
Eine Ausnahme bilden solche, die mit einer Wertangabe versehen sind. Hier gilt eine Aufbewahrungsfrist von mindestens drei Jahren. Danach darf das Postunternehmen die Wertgegenstände der Sendung – wiederum unter Berücksichtigung des Postgeheimnisses – veräußern und damit entstandene (Lager-)Kosten decken. Meist geschieht dies im Rahmen einer Versteigerung.
In jedem Fall gilt: Sowohl Absender als auch Empfänger können während der Aufbewahrungsfrist das Postgut auslösen.
Bei einem Verstoß des Postunternehmens gegen eine dieser Regelungen, sollte der Kunde zunächst direkt dort reklamieren. Innerhalb von einem Monat muss das Unternehmen reagieren.
Tut es das nicht oder ist der Kunde mit der Antwort nicht zufrieden, kann er sich entweder an einen Schlichtungsausschuss (Juntas Arbitrales de Consumo) oder an die spanische Regulierungsbehörde für den Postmarkt (Secretaría General de Comunicaciones) wenden.
Im äußersten Fall könnte er gegen die Entscheidungen der Secretaría General Klage einreichen. Beim Schlichtungsausschuss wäre das nicht möglich.

Simone Feckler