NIE – die Steuernummer in Spanien, ein Muss für alle Residenten

Ohne die NIE, die Numero de Identidad de Extranjero, funktioniert für Residenten in Spanien kaum ein Behördengang. 
Sie beginnt mit einem X oder Y, ist auf ein einfaches DIN-A-4-Blatt gedruckt und lebenslang gültig: Ohne die NIE , die Numero de Identidad de Extranjero, geht für Residenten in Spanien gar nichts. Kein Bankkonto, kein Mietvertrag, keine Autoanmeldung.
Zertifikat ist drei Monate gültig
Die NIE hat, ähnlich wie die persönliche Identifikationsnummer in Deutschland, eine lebenslängliche Gültigkeit. Egal, welchen grund der Aufenthalt in Spanien hat oder wie lange er dauert. Was lebenslang vergeben wird, ist die Nummer, nicht das Papier, auf dem sie gedruckt steht. Ganz unten auf dem weißen Blatt ist seit einiger Zeit der Hinweis zu finden, der auf die begrenzte Gültigkeit des Dokuments hinweist. Offiziell könne die Behörde die Nummer also schon nach drei Monaten als ungültig beanstanden, wie wir erfahren konnten.
In der Realität sieht es aber so aus, dass beispielsweise Notare und Gerichte das Zertifikat trotzdem akzeptieren. Dennoch sollte man nach den drei Monaten nicht auf den Neuantrag verzichten. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu Problemen kommen könnte. In der Praxis sieht es wohl so aus, dass nur Zertifikate beanstandet werden, die fünf Jahre oder älter sind und noch nicht den Vordrucken entsprechen.
Allerdings: Bei der ersten Anmeldung beim Finanzamt wird inzwischen ein gültiges NIE-Zertifkat verlangt.
Warum wird die Gültigkeit des weißen NIE Zettels überhaupt befristet, wenn die Nummer doch ein Leben lang gültig ist?
Viele Residenten beantragen eine NIE und verschwinden dann wieder nach einiger Zeit – zurück bleiben Karteileichen. Um dem vorzubeugen, und um das spanische Register aufzuräumen, wurde wohl diese Hürde installiert, so die Vermutung.
Wer ein Duplikat des Zertifikats beantragen will, benutzt dazu das gleiche Formular wie bei der Antragstellung einer neuen NIE Nummer, die aktuell 9,45 Euro kostet. Ein Duplikat der alten NIE Bescheinigung muss beigelegt werden.
Die Steuerberater hier vor Ort sind ständig damit beschäftigt, für ihre Mandanten Termine bei der Nationalpolizei zu vereinbaren. Denn die Ausländernummer ist unentbehrlich für eine Vielzahl von Anträgen: Bei der Eröffnung eines Bankkontos, der Gründung eines Unternehmens, dem Zahlen von Steuern, der Beantragung der Sozialversicherungsnummer, dem Antrag auf Leistungen vom Arbeitsamt. Und wer Anspruch auf Arbeitslosengeld aus der spanischen Sozialversicherung hat und sich dieses in ein anderes EU-Land überweisen lassen möchte, ist ebenfalls auf die Identifikationsnummer angewiesen.
Auch wer mit lokalen Verwaltungen zu tun hat, benötigt seine NIE. Wem sie fehlt, daerf keine Baugenehmigung, keine Gewerbeerlaubnis oder Krankenversicherungskarte beantragen.
Wohnungskauf, – verkauf und alles, was dazugehört wie der Abschluss von Versorgungsverträgen für Wasser und Strom, lässt sich ohne mehrstellige Nummer nicht mehr erledigen. Auch bei Bankgeschäften, beispielsweise der Beantragung eines Darlehens, wird die Nummer ebenfalls vielerorts gefordert. Formalitäten gehen selten ohne NIE über die Bühne.
Auch für den Fahrzeugkauf oder -verkauf, den Führerschein, die Einschulung von Minderjährigen, bei der Immatrikulation an Hochschulen oder bei der Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse wird die Nummer gebraucht.
Wer aber glaubt, er sei nicht betroffen, weil er bereits vor Jahrzehnten eine Ausländer-Identifikationsnummer beantragt hat und jetzt gerade kein neues Zertifikat braucht, der freut sich zu früh: "Diejenigen, die noch eine alte NIE-Nummer – also einen gelben Zettel oder ein Nachfolgemodell davon – besitzen, sollten ein neues Zertifikat beantragen und bei dieser Gelegenheit prüfen, ob zusätzlich die Eintragung in das Register der europäischen Bürger in Spanien erforderlich ist".
Noch ein wichtiger Hinweis:  
Die NIE ersetzt jedoch keinen Ausweis. Auch hierzulande muss man sich über den gültigen Personalausweis oder den Reisepass stets ausweisen können. Die Aufenthaltsgenehmigung (also das Ausländerzertifikat) ergänzt die Dokumente lediglich.
In Spanien geht man mit dem ausgefüllten Antragsformular, das im Internet oder bei der Nationalpolizei erhältlich ist, und einer Kopie, dem gültigen Reisepass oder Personalausweis (ebenfalls mit Kopie) und Dokumenten, die die Notwendigkeit der Erteilung der NIE belegen – eventuell Arbeitsverträge, Verwaltungsvordrucke, Bankanträge oder Ähnliches – zur zuständigen Dienststelle der Nationalpolizei.
Der Antrag kann auch über einen Vertreter gestellt werden, der seine Vertretung mit einer notariell beglaubigten General- oder Sondervollmacht nachweisen und die Unterlagen beibringen muss, die den Antrag auf Erteilung der NIE rechtfertigen.
Nach einer gewissen Bearbeitungszeit – ca. 2 Wochen – muss der Antragsteller erneut bei der Nationalpolizei vorstellig werden, um seine zugewiesene NIE abzuholen.
Hilfestellung weitere Informationen erhalten Sie auch bei Euro-Fiscal-Levante S.L. in Denia.  Sie erreichen das Büro unter der E Mail Adresse: info@eurofiscal.net