Neuer A2-Führerschein in Spanien

Es gibt eine wichtige Änderung bei den Führerscheinklassen. Spanien wird den A2 Motorradführerschein einführen, um den lange Zeit Rätselraten herrschte.Jetzt ist das neue "Reglamento General de Conducotores" verabschiedet worden, das sechs Monate nach Erscheinen im Staatsanzeiger in Kraft treten wird.

Der A2-Führerschein kann ab 18 Jahren abgelegt werden und erlaubt das Führen von Motorrädern bis 500 Kubikzentimetern  (35 KW, 47 PS), Ist der Führerscheinbewerber bereits seit zwei Jahren im Besitz des A1-Führerscheins, kann er nach dem Ablegen einer Prüfung ebenfalls den A2 erhalten.

Anwärter auf den A-Führerschein (mehr als 500 kubikcm) müssen jetzt mindestens 20 Jahre alt sein und seit zwei Jahren den A2 Führerschein besitzen. Sie müssen einen bisher nicht weiter spezifizierten Test ablegen.

Wer mit dem Moped unterwegs ist, muss jetzt 15 Jahre alt sein und darf erst mit 18 Jahren Beifahrer mitnehmen. Hier ist allerdings eine Übergangsfrist bis September 2010 eingeplant.

Eine weitere Änderung gibt es bezüglich der "Haltbarkeit" der Führerscheine. Die Klassen AM, A1, A2, A und B müssen jetzt bis zum 65. Lebensjahr nur noch alle zehn Jahre erneuert werden, danach alle fünf Jahre.

Die Führerscheinklassen BTP, C1,C,D,D1 und der weiteren Kategorien müssen alle fünf Jahre erneuert werden. Nach dem 65. Lebensjahr ist die Erneuerung alle drei Jahre fällig.

Auch die Fahrlehrer müssen ab 2013 einige Mindestqualifikation vorweisen können (gilt nur für Neueinstellungen) und an Weiterbildungen teilnehmen. Gepalntsind auch Änderungen bezüglich der Führerscheine der hierlebenden EU-Residenten. Wenn sie einen Verkehrsverstoss begehen, der nach spanischem Recht zum Verlust von Punkten führt, soll ihr Führerschein in einen spanischen umgewandelt werden. Nähere Informationen zu diesem Thema liegen aber bislang noch nicht vor.

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