Mietnomaden – säumige Mieter in der Wohnung

Was sind Mietnomaden?  Als solche bezeichnet man Mieter, oder Personen, die von Wohnung zu Wohnung ziehen, ein oder zweimal ihre Miete zahlen, und dann nicht mehr. Die betrügerische Absicht besteht meist von Anfang an.  In nicht seltenen Fällen, zerstören diese Nomaden die Wohnung zu allem Überfluss auch noch, so dass der Vermieter auf einem Berg von Problemen sitzen bleibt.
Als Mietnomaden werden Personen nicht bezeichnet, die unverschuldet in eine finanzielle Schieflage, evtl. durch Arbeitslosigkeit und Einkommensverlust, gekommen sind.
Mit der Wirtschaftskrise sind auch in Spanien viele Mieter ungewollt in Rückstand geraten. Von diesen soll hier nicht die Rede sein.
Bleibt der Mieter, in diesem Fall der Mietnomade, die Miete schuldig, ist es am besten, möglichst zügig Räumungsklage zu erheben.  Dies kann auch mit dem Antrag auf Zahlung der ausstehenden Mieten verbunden werden. Taktisch ist es aber meist am beten, die Räumungsklage isoliert durchzuführen. Denn in diesem Fall wird vor Gericht ds Motiv der Nichtzahlung der Mieter nicht diskutiert.
In Spanien besteht nämlich kein Mietminderungsanspruch, mit dem gegen die ausstehende Meite aufgerechnet werden könnte. Wird der Antrag auf Zahlung allerdings mit geletend gemacht, kann sich das Verfahren in die Länge ziehen, da es dann unter Umständen zu einer Beweisaufnahme kommen kann, geben Anwälte zu bedenken.
Dabei ist es übrigens unerheblich, ob es sich um einen offiziellen, also angemeldeten Mietvertrag handelt oder einen in anderer Form geschlossenen Vertrag. Nicht angemeldete Verträge oder faktische Mietverhältnisse ohne schriftliche Vertragsgrundlage sind für die Parteien bindend. Auch wenn die Miegte nicht versteuert wurde, steht das einer Kündigung und Räumung nicht entgegen.
Seit einigen Jahren gibt es "Deshucio express".  Leider scheint hier nichts mehr "express" also schnell zu gehen.  Ein Räumungsprozess dauert in der Regel vier bis fünf Monate, angedacht waren maximal zwei Monate.


Kosten für den Vermieter

Ein Knackpunkt sind allerdings die entstehenden Kosten. Was für Deutschland gilt, gilt nämlich auch für Spanien: Der Vermeiter muss in Vorleistung gehen. Wenigstens fallen für Privatpersonen in der ersten Instanz keine Gerichtskosten an. Allerdings muss man den eigenen Antwalt voll bezahlen und unter Umständen die Kosten der Räumung übernehmen.
Verliert der Mieter den Prozess, muss er die Kosten tragen. Aber was ist bei jemandem zu holen, der schon seine Miete nicht rechtzeitig zahlte, insolvent ist oder sein Vermögen schon wohlweislich beiseite geschafft hat?
Da nützt auch der beste Titel wenig. Bei einer Räumungsklage trägt der Vermieter leider meist die gesamten Kosten und kann noch froh sein, wenn die Mieter wirklich verschwinden!
Weitere Informationen können Ihnen z.B. folgende Anwälte geben:
Guido von Berg   abogadosvonberg.com 
Niels Becker  ra-becker.de