Mietkauf und Hypothekenübernahme: Erleichterungen für den Fincaverkauf in Spanien

In Österreich wurde die Erbschaftssteuer im Jahre 2008 abgeschafft, im Gegensatz übrigens zu Deutschland: Dort hat man im gleichen Jahr die Erbschaftssteuer modifiziert bestätigt.

In Zeiten erschwerter Verkaufsmöglichkeiten sind Erleichterungen dem Verkaufsinteressenten willkommen. So bietet die Variante des Mietkaufes oder des Mietvertrages mit Kaufoption für beide Vertragspartner Vorteile. Das Spanieneigentum bleibt nicht renditelos, – es wird ein monatlicher Mietzins bezahlt -, und es gibt eine zeitlich eingegrenzte Verkaufschance für die Verkäuferseite.

Die Käuferseite gewinnt Bedenkzeit und kann das Leben in Spanien so in der konkreten Umgebung wirklich erproben. Fällt diese Erprobung zur eigenen Zufriedenheit aus, so kann die Hausprobe in einen endgültigen Zustand übergeführt werden. Als Entgelt für den Verzicht auf eine zeitnahe andere Veräusserung erhält der Eigentümer regelmässig einen etwas erhöhten Mietzins. Der Käufer kann zudem im  Zeitrahmen des Mietvertrages mit Kaufoption ohne übermässigen Zeitdruck Finanzierungsfragen abklären.

Kann der Verkäufer der Käuferseite dann noch die Übernahme eines bestehenden Hypothekendarlehens mit anbieten, führt dies für den Käufer zu einer oft erheblichen Finanzierungserleichterung. Der Käufer kann sich den Aufwand der Suche nach einer finanzierenden Bank ersparen, die Konditionen sind bekannt.

Dem Verkäufer wiederum kann die Variante des Mietkaufes die Chance eröffnen, sonst bestehende Verkaufshindernisse zu bewältigen, wie etwa die Legalisierung ohne Baugenehmigung errichteter Bauteile. Mit einer flexiblen Vertragsgestaltung lassen sich zudem so üblicherweise eine Vielzahl ansonsten hinderlicher Ver- und Ankaufsprobleme bewältigen.

Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

google center mitte