Langzeitmiete von Ferienwohnungen
Ferienwohnungen werden in der Regel für Urlaube gebucht. Es gibt aber auch Situationen, in denen eine Wohnung für eine längere Zeit benötigt wird, ohne dass ein festes Mietverhältnis eingegangen werden soll. Beispielsweise kann dieser Fall bei einer Auswanderung auftreten. Wer in ein neues Land übersiedelt, der braucht erst einmal einen Anlaufpunkt. Eine Ferienwohnung, die längerfristig angemietet wird, kann hier genau die richtige Lösung sein.
Ferienwohnungen für einen längerfristigen Aufenthalt anmieten
Bei einer Langzeitmiete von Ferienwohnungen gibt es eine Reihe von Dingen zu beachten. Zunächst einmal muss natürlich ein geeignetes Objekt gefunden werden. Das Internet bietet dazu Portale an. Dort werden zahlreiche Ferienwohnungen in den verschiedensten Regionen mit einer ausführlichen Beschreibung angeboten. Auch Fotos sind verfügbar, sodass man sich hier ein sehr gutes Bild über die Objekte machen kann.
Wenn eine Ferienwohnung für längere Zeit angemietet wird, kann es durchaus sein, dass die Anbieter einen Rabatt gewähren. Das sollte in jedem Fall mit dem Vermieter abgeklärt werden. Wichtig ist auch, sich im Vorfeld über alle anfallenden Nebenkosten zu informieren, da verbrauchsabhängige Kosten wie beispielsweise Strom, Wasser etc. häufig nach Verbrauch abgerechnet werden und nicht in der Pauschalmiete enthalten sind.
Eine vertragliche Absicherung ist ratsam
Gerade bei einer längeren Anmietung einer Ferienwohnung sollte unbedingt ein entsprechender Vertrag zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen werden. Auch die Vermietung einer Ferienwohnung begründet ein Wohnraummietverhältnis (in der Regel auf befristete Zeit) und unterliegt damit den entsprechenden Gesetzen und Regelungen. Ein Vertrag sichert beide Seiten ab und ist eine unabdingbare Grundlage, falls es einmal zu Unstimmigkeiten kommen sollte.
In einem solchen Vertrag sollten neben der Mietdauer und dem Mietzins auch die Gegenstände aufgeführt sein, die zur Möblierung der Wohnung gehören. Sinnvoll ist es auch, ein Wohnungsübergabeprotokoll zusammen mit dem Vermieter zu erstellen, in welchem der Zustand der angemieteten Wohnung detailliert aufgeführt ist.
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