Kongress verabschiedet Satzung Kataloniens – die Republikanische Linke Kataloniens (ERC) und die Volkspartei (PP) stimmen dagegen

Die Kongressvollversammlung hat am Donnerstag (30.03.2006) das Statut über die Autonomie Kataloniens mit 189 Ja-Stimmen angenommen. Es ergaben sich 154 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. Die Vorlage wurde von allen Parteien unterstützt, mit Ausnahme der Volkspartei, der Esquerra Republicana und der Eusko Alkartasuna. Die progressive Regionalpartei Chunta Aragonesista und die Nafarroa-Bai enthielten sich. Die Republikanische Linke, die zu den Initiatoren des neuen Statuts gehört hatte, stimmte dagegen, weil ihr die neue Regelung nicht weit genug geht.

Nach der Wahl wird das Statut nun dem Senat vorgelegt. Sollte die Satzung auch dort verabschiedet werden, bedeutet dies mehr Autonomierechte für die Region Kataloniens, unter anderem sollen die Katalanen als „Nation“ anerkannt werden und größere Kompetenzen in der Autonomieverwaltung – z.B. freie Verfügung über einen größeren Teil des Steueraufkommens – erhalten.
                                                         
Man geht davon aus, dass das Statut keiner Änderung im Senat unterliegen wird, nachdem die CiU (Parteibündnis mit regionaler Verankerung in Katalonien –  christdemokratisch/regionale Orientierung) versicherte, sie plane keine Abänderungen vorzunehmen noch die Änderungsvorschläge der PP oder der ERC zu unterstützen.

Die Abstimmung am Donnerstag folgte einer sechsstündigen Parlamentsdebatte, welche von der Vize-Ministerpräsidentin María Teresa Fernández de la Vega eröffnet worden war. Die neue Satzung sei historisch bedeutend für die spanische Demokratie, so erklärte de la Vega. Der Präsident der Volkspartei, Mariano Rajoy, sagte daraufhin, dass die Reform vollständig gegen die Verfassung verstoße und dass dies der Anfang vom Ende des Staates sein könnte, wie ihn die Spanier 1978 befürchtet hatten. De la Vega wies darauf hin, dass die Satzung Kataloniens sowohl gut für die Region als auch für Spanien selbst wäre. Das Statut würde weder den Verfall des Staates noch Spaniens Union gefährden. Sie versicherte, dass die Reform in ihrer Idee und im Detail vollständig mit der Verfassung übereinstimme.




Rajoy forderte, dass die Satzung zurückgezogen und eine neue Vorlage ausgearbeitet werde. Falls dies nicht geschehe, drängte er die Regierung, auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts zu warten.

In Spanien genießen die Regionen nach der Verfassung verschiedene Formen der Autonomie. Dabei gehen die Rechte für die Katalanen und die Basken am weitesten.

04.04.2006, Anja Köder

google center mitte