Wohnortwechsel nach Spanien – systematische dauerhafte Integration oder spätere Rückkehr nach Deutschland?

Alles in der Schwebe lassen, ist nicht immer eine gute Entscheidung.

Wer meint, als typischer Hopper zwischen Deutschland und Spanien die Entscheidung, wo er im Alter kontinuierlich leben möchte, – ohne aktuelle Konsequenzen in der Lebensgestaltung -, aufschieben zu können, unterliegt häufig einem Irrtum.

Wer sich nämlich wirklich die Alternative des Verbleibens in Spanien offen halten möchte, kommt an einer aktiven und sprachlichen Integration in die spanische Gesellschaft nicht vorbei.

Typischerweise ist man im Alter irgendwann auf die Hilfestellung von Familie, Bekanntenkreis und sozialen Einrichtungen angewiesen.

Dieses Umfeld in Spanien existiert aber nicht per se, sondern muss erst aufgebaut, erschlossen werden.

Bewusst wird man sich dieser Situation oft, wenn man zeitweise oder auf Dauer seine Fahrtauglichkeit eingebüsst hat oder die Dienstleistungen des örtlichen Krankenhauses in Anspruch nehmen muss.

Hatte man sich dann nicht beizeiten die notwendigen Sprachkenntnisse angeeignet, wird es schwierig.

Wohnortwechsel nach Mallorca oder auf die Kanaren ist keine Einbahnstrasse.

Dies gilt es sich zunächst vor Augen zu führen und sich mit den realistischen Alternativen zu befassen, welche sich wie folgt darstellen, namentlich, wenn gesundheitliche Probleme auftreten:

  1. Rückkehr nach Deutschland
  2. Übersiedlung in eine seniorengerechte Siedlung in Spanien
  3. Abhängigkeit von Familienangehörigen oder Bekannten in Spanien

Der Verbleib auf einer abgelegenen Finca als Alternative scheidet jedenfalls regelmässig aus, wenngleich sich so mancher Deutsche angesichts zuvor vernachlässigten bewusster Lebensplanung in diese Isolationsfalle begibt.

Treffen Sie eine bewusste Lebensplanung im Alter

Wer keine Entscheidung trifft, wird gemeinhin entschieden.

Oft wird dann das deutsche Konsulat auf isoliert lebende Personen hingewiesen, welche ihre Lebenssituation nicht mehr alleine bewältigen. Nicht selten haben dann schon scheinbar hilfsbereite Zeitgenossen versucht, etwa durch private Immobilienkaufverträge mit hälftigem Marktpreis, diese Situation für sich auszunutzen. Kein seltener Fall in der Anwaltspraxis: Wie kann man einen solchen Vertrag wieder rückgängig machen ?

Findet sich in Deutschland kein aufnahmebereiter Angehöriger, erfolgt vielleicht noch eine Rückführung in irgendein deutsches Altersheim.

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Entsprechende Immobilienprojekte wurden in den letzten Jahren in vielen spanischen Feriengebieten von Investoren initiiert. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, über das Internet finden Sie viele Informationen. Aber auch in Deutschland hat man auf das Marktsegment „Spanienrückkehrer“ reagiert. So bewirbt beispielsweise die Seniorenanlage Villa Sibilla ( www.villasibilla.de ) in Bad Neuenahr dieses neue Marktsegment, indem man systematisch die Kontakte nach Spanien, etwa durch regelmässige Spanienreisen, für Heimkehrer nach Deutschland aufrecht erhält. Auch bei der Vermögensplanung spielt die rechtzeitige Lebensplanung eine grosse Rolle

Hat sich die Lebensplanung betreffend des künftigen Dauerwohnsitzes in eine bestimmte Richtung konkretisiert, gilt es bei vorhandenem Spanieneigentum die Vermögensplanung, konkret die Rechts- und Steuersituation, auf den Prüfstand zu stellen.

Soll etwa nach Verkauf der Spanienimmobilie in Deutschland wieder eine Hauptwohnsitzimmobilie erworben werden? Dann könnte der Verkauf in Spanien von der Gewinnsteuer befreit werden. Dies macht allerdings im Regelfall nur dann Sinn, wenn in Deutschland für den Übergang auf die Folgegeneration entsprechende Freibeträge zur Verfügung stehen.

Die Maxime: Rechtzeitig gut durchdachte Entscheidungen treffen.

Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
http://www.erbrechtskanzlei-spanien.de/

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