Streitfall Haustiere
In Fällen in denen Nachbarn Beschwerden wegen Tierhaltung in der Wohnung einreichen, ist zunächst von Bedeutung, ob es sich bei dem Wohnraum um Eigentum oder um angemieteten Wohnraum handelt.
Handelt es sich um Eigentum, können Nachbarn nur etwas unternehmen, wenn die Gesundheit aufgrund von mangelnder Hygiene oder extrem starkem Lärm beeinträchtigt wird. Besonders die Lärmstörungen nachzuweisen, erweist sich oft als großes Problem.
Dafür gibt es einmal die Möglichkeit mit Hilfe eines Lärmgutachtens für den Nachweis zu sorgen, oder mit Hilfe der Gemeinde. Hierfür wiederum ist zunächst der Gang zum Ordnungsamt nötig, danach bittet man die Ortspolizei eine Lärmmessung durchzuführen.
Im Falle einer Mietwohnung hat der Vermieter das Recht die Haustierhaltung ganz zu untersagen. Zwar gibt es auch hier Ausnahmen, denn ruhige Tiere wie Goldfische, Meerschweinchen oder Hamster, beispielsweise, dürfen kein Kündigungsgrund sein.
Einige Tiere, wie Hunde oder Katzen, können jedoch verboten werden. Deshalb sollte man sich unbedingt schon vor dem Einzug in die neue Wohnung genau über die Vertragsbedingungen informieren oder mit den zukünftigen Nachbarn klären, ob Tiere gern gesehen sind oder nicht.
Kommt es trotzdem zu Auseinandersetzungen, sollte man vernünftige Kompromisse finden und versuchen die Angelegenheit auch ohne Anwalt zu klären.
Handelt es sich um Eigentum, können Nachbarn nur etwas unternehmen, wenn die Gesundheit aufgrund von mangelnder Hygiene oder extrem starkem Lärm beeinträchtigt wird. Besonders die Lärmstörungen nachzuweisen, erweist sich oft als großes Problem.
Dafür gibt es einmal die Möglichkeit mit Hilfe eines Lärmgutachtens für den Nachweis zu sorgen, oder mit Hilfe der Gemeinde. Hierfür wiederum ist zunächst der Gang zum Ordnungsamt nötig, danach bittet man die Ortspolizei eine Lärmmessung durchzuführen.
Im Falle einer Mietwohnung hat der Vermieter das Recht die Haustierhaltung ganz zu untersagen. Zwar gibt es auch hier Ausnahmen, denn ruhige Tiere wie Goldfische, Meerschweinchen oder Hamster, beispielsweise, dürfen kein Kündigungsgrund sein.
Einige Tiere, wie Hunde oder Katzen, können jedoch verboten werden. Deshalb sollte man sich unbedingt schon vor dem Einzug in die neue Wohnung genau über die Vertragsbedingungen informieren oder mit den zukünftigen Nachbarn klären, ob Tiere gern gesehen sind oder nicht.
Kommt es trotzdem zu Auseinandersetzungen, sollte man vernünftige Kompromisse finden und versuchen die Angelegenheit auch ohne Anwalt zu klären.
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