Nur gekennzeichnete Tiere dürfen mit auf Reisen
Die neuen Bestimmungen gelten allerdings nicht für Großbritannien, Irland, Malta und Schweden. Diese Länder dürfen im Rahmen einer Frist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und gegebenenfalls Zeckenbefall beibehalten. Zusätzlich bestehen Schwierigkeiten in Dänemark und Frankreich bei der Mitnahme von Kampfhunden. Für sie gelten besondere Einschränkungen.
Außerhalb der EU müssen die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes eingehalten werden. Der Tierausweis gilt auch in der Schweiz, in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, dem Vatikan und Israel. mid/sas
Quelle: Auto-Presse
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