Führerscheine müssen nicht mehr registriert werden

Führerscheine

unterliegen aber spanischem Recht. Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2004 müßen Führerscheine, die in einem EU Land ausgestellt wurden, in Spanien weder registriert noch umgetauscht werden.
Nach der EU Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG sind deutsche Führerscheine in allen EU Staaten anzuerkennen. Auch in Spanien ist die ehemalige Registrierungspflicht aufgehoben und durch eine freiwillige Registrierung ersetzt worden.
Mit dieser Regelung entgehen Sie aber keineswegs dem spanischen Punkte-Führerschein-System. Wird ein hier lebender EU Resident nämlich bei einem Verkehrsdelikt erwischt, wird sein Führerschein quasi zwangsregistriert und gleichzeitig das Punktekonto belastet.
Zur Erinnerung: Man beginnt man 12 Punkten, Führerscheinneulinge, die weniger als drei Jahre Fahrpraxis haben, bekommen nur acht Punkte. Werseine Punkte verliert und trotzdem Auto fährt, begheteine Ordnungswidrigkeit.
Obwohl der hier lebende EU Bürger nicht mehr verpflichtet ist, seine Fahrerlaubnis zu registrieren oder gar umzutauschen, unterliegt die Geltungsdauer seines Führerscheins theoretisch spanischem Recht.
In der Praxis sieht das jedoch so aus, dass diese Regelung erst angewendet wird, wenn der Führerschein in Spanien registriet wird.

Anmerkung:
Diese Mitteilung erhielt ich von einem aufmerksamen Leser im Mai 2012. Diese Information war mir bisher nicht bekannt.  Ich will sie Ihnen nicht vorenthalten:
Nach Erhalt der Residencia sind europäische Füherscheine, die in ihrem Heimatland unbegrenzte Gültigkeit haben, so wie der deutsche derzeit noch, nur 2 Jahr gültig. Nach spätestens 2 Jahren muss der deutsche FS-Inhaber jedoch den obligatorischen Gesundheitstest wie die Spanier machen und dies dem Trafico melden, damit der FS verlängert wird. Dabei erfolgt zwangsläufig eine Registrierung. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann die Fristen, wie sie auch für Spanier festgelegt sind (10, 5 und 2 Jahre).
Siehe Artikel 15 Abs. 4 des königlichen Dekretes („Real Decreto“) Nr. 818/2009. http://noticias.juridicas.com/base_datos/Admin/rd818-2009.t1.html#a15

Wer also die Residencia länger als 2 Jahre hat und keine Test gemacht hat, fährt faktisch ohne Führerschein und kann entsprechend belangt werden.

Haken an der Sache ist, dass Spanien zwar die alten Führerscheine (grau und rosa oder DDR)anerkennen muss, aber sich die Traficos mitunter weigern, diesen zu verlängern, so wie mir gerade jemand berichtete. Zwangsläufig muss man seinen alten FS erst in Deutschland in einen neuen EU-FS tauschen.

Den EU-FS – muss man den auch verlängern lassen – oder ist der aussen vor ???

Hier die Aukunft von RA-Büro Loeber in Denia:

"Der Eintausch eines deutschen Führerscheins in einen spanischen ist auch für Residente nicht obligatorisch, weder nach sechs Monaten noch nach zwei Jahren noch zu einem späteren Zeitpunkt.

Sehr wohl unterliegen Residente jedoch der Pflicht, nach zwei Jahren Aufenthalt in Spanien ihren EU-Führerschein bei der spanischen Verkehrsbehörde („Jefatura de Tráfico“) zu erneuern. Dies ist so im Artikel 15 des königlichen Dekretes („Real Decreto“) Nr. 818/2009 festgehalten worden."

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