EU-Residenten setzen sich für mehr Mitspracherecht in der Kommunalpolitik ein

Einem Artikel der spanischen Tageszeitung “El País“ zufolge findet in einigen spanischen Küstengemeinden kein bzw. nur ein geringer Kontakt zwischen der spanischen Bevölkerung und den nach Spanien emigrierten europäischen Bürgern statt.
Dies mache sich auch im fehlenden Interesse der EU-Residenten an politischen Entscheidungen innerhalb der Kommunalpolitik bemerkbar. Wie eine Studie zeigt, haben sich nur 9% der Ausländer an spanischen Gemeindewahlen beteiligt.
Ein bemerkenswertes Gegenbeispiel ist in den Küstenregionen von Dénia bis Torrevieja zu beobachten: Hier lässt sich ein wachsendes Interesse an der Lokalpolitik feststellen. Dabei geht es weniger um ideologische Fragen, sondern vielmehr um praktische Verbesserungsvorschläge, die sich auf den Ausbau der Infrastruktur (mehr Straßen und Krankenhäuser, etc) in den Gemeinden oder auch gegen die übermäßige und unkontrollierte Küstenbebauung beziehen.
So wurden von den ausländischen Residenten Bürgerinitiativen – unter ihnen die AUN (Abusos Urbanísticos NO), Verbände (z. B. Ciudadanos Europeos) sowie neue Parteien (GRIP- Grupo Independiente de Rojales) gegründet. Die Bürgerbewegungen sind jedoch nicht exklusiv den nicht-spanischen Residenten vorbehalten, eine Zusammenarbeit mit der einheimischen Bevölkerung wird begrüßt, wenn auch diese meist weniger Mitglieder stellt.    
Seit 1999 ist es allen Bürgern der Europäischen Union erlaubt, bei spanischen Kommunalwahlen zu wählen und gewählt zu werden (nach Artikel 19 des EU-Vertrags). Inzwischen konnten mehrere Erfolge verzeichnet werden, bereits die Genehmigung des kommunalen Wahlrechts für die EU-Residenten war ein entscheidender Durchbruch. Des Weiteren erreichte die AUN bei der Landesregierung in Valencia ein Einlenken in der Baupolitik, nachdem die höchsten Instanzen der EU miteinbezogen wurden.
Um seine Stimme abzugeben, muss man in den Melderegistern der Gemeinden verzeichnet sein und den Willen, an der Wahl teilzunehmen, aktiv äußern. Aus diesem Grund wird 3 Monate vor der Wahl vom Wahlamt ein Erinnerungsschreiben an die ausländischen EU-Bürger versendet.
Diejenigen, die ihre Stimme abgeben möchten, lassen sich daraufhin in ihrer jeweiligen Gemeinde ins Wahlregister eintragen. Dieser Vorgand ist nur bei der ersten Teilnahme an den Kommunalwahlen zu beachten. Ist man bereits registriert, ist eine wiederholte Eintragung nicht erforderlich. Eine Tarjeta de Residencia ist dabei nicht erforderlich.
Da die Mehrzahl der Mitglieder in den Verbänden und Parteien ihren Ruhestand genießt, ist das politische Engagement besonders bemerkenswert. Meist handelt es sich um Personen, die schon in ihrem jeweiligen Land bei Bürgerinitiativen tätig waren oder sich auf andere Weise ins öffentliche Leben eingebracht haben.
Die verschiedenen Bewegungen werden von oft mehreren hundert Mitgliedern unterstützt, daher sind sie auch für die etablierten spanischen Parteien interessant:
Sowohl das konservative Lager wie die Sozialdemokraten schätzen die Erfahrung und das Wissen der oftmals mehrsprachigen EU-Bürger und gleichzeitig hofft man, mit den ausländischen Mitbürgern ihre Landsleute als neue Anhänger zu gewinnen.
Hier kommt das pragmatische Wahlverhalten zu tragen: die ausländischen Mandatsbewerber werden von ihren jeweiligen Landsleuten gewählt, gleich für welche Partei diese antreten.
Allen europäischen Residenten, die sich vorstellen können, für die Kommunalwahlen zu kandidieren, sei noch gesagt, dass ein Wahlkampf in den kleinen Gemeinden auf einer sehr persönlichen und emotionalen Ebene stattfinden kann, die sich eventuell von den Gepflogenheiten im Heimatland unterscheidet.

  Anja Köder

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