EU Führerschein in Spanien, EU Führerschein und Residencia

Im Jahre 2004 hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil zu ausländischen Führerscheinen in Spanien bestimmt, dass die Eintragung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen spanischen Behörden nicht zwingend ist, sondern auch nur auf freiwilliger Basis vorgenommen werden kann.  Dies bedeutet jedoch nicht, dass die spanischen Führerscheinregelungen an EU Bürgern mit Residencia in Spanien vorbeigehen.
Für diese gilt seit dem 8. Mai 2009 das Dekret Nummer 818 über Fahrerlaubnisse (Reglamento Genral de Conductores).  Dieses orientiert sich an der EU Richtlinie 91/439 CEE. Danach behält eine von einem EU Land erteilte Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit auch für Fahrten in Spanien, allerdings mit der Ausnahme, dass der Führer eines Fahrzeugs ein Mindestalter von 18 Jahren haben muss.
Der Grundsatz lautet: Europäische Führerscheine sind in Spanien gültig, auch für Residenten. EU Bürger mit ausländischem Führerschein, die in Spanien ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben (Residencia) , sind befugt, aber nicht gezwungen, ihre eigenen Führerscheine gegen eine spanische Fahrerlaubnis einzutauschen.  Unabhängig davon , ob der Führerschein eingewechselt wird oder nicht, unterliegt jeder Resident in Spanien gemäß Artikel 15 des vorgenannten Dekrets den spanischen Fahrerlaubnisbestimmungen in Bezug auf :

  • Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis
  • Kontrolle des körperlichen und psychischen Zustands des Inhabers der Fahrerlaubnis (durch Vorlage eines ärztlichen Attests)
  • Das spanische Punktekonto

Bei Fahrerlaubnissen ohne eine bestimmte Gültigkeitsdauer, wie dies noch in Deutschland üblich ist, hat der Führerscheininhaber zwei Jahre nach Aufnahme der Residencia in Spanien eine Erneuerung (Renovacion) seines deutschen Führerscheins zu beantragen und deshalb die in Artikel 12 des Dekrets genannten Maßnahmen über sich ergehen zu lassen.
Gleichzeitig zur Erneuerung erfolgt die Einschreibung in das spanische Fahrerverzeichnis. Dabei wird der deutsche Führerschein nicht eingezogen, sofern ein positives ärztliches Attest vorgelegt werden kann.
Allerdings besteht die Möglichkeit, das Vorlegen des ärztlichen Attests zu verhindern, wenn man sich vor Ablauf der zwei Jahre nach Aufnahme der Residencia im Fahrerverzeichnis einschreiben lässt.  In diesem Fall muss die Erneuerung des Führerscheins erst nach 10 oder 5 Jahren  (altersabhängig) beantragt werden. Bei dieser Erneuerung ist jedoch die Vorlage des ärztlichen Attests zur Kontrolle des köperlichen und psychischen Zustands unabdingbar.
Die zu beachtenden spanischen Fahrerlaubnisbestimmungen können wie folgt zusammengefasst werden:
A) Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis
Wer unter 65 Jahre alt ist und die Fahrerlaubnis für die spanische Klasse B (PKWs) besitzt, muss diese jweils nach 10 Jahren verlängern lassen. Bei jeder Verlängerungwerden die Sehstärke, die Hörfähigkeit, die allgemeinen Reflexe wie auch der körperliche und geistige Zustand des Führerscheininhabers geprüft (Test psicotecnico). Bei diesem Test geht es auch um die Prüfung, ob der Führerscheininhaber Drogen oder Alkohol in einem Übermaß konsumiert. Wer über 70 Jahre alt ist, muss alle fünf Jahre zum Test.
Für die spanischen Führerscheinklassen  BTP, C1, C1 und E, E, C und E, D1, D1 und E, D und De und E  (LKWs und Spezialfahrzeuge) gilt die Fahrerlaubnis jeweils nur für fünf Jahre. Aufgrund Art. 7 II  der EU Direktive 2006/126 CE vom 30. Dez. 2006 sollen die Fahrerlaubnisse in den EU Staaten ab 19. Januar 2013 in den Kategorien AM , A1, A2, A, B, B1 und BE lediglich eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ahben.
Allerdings können die Mitgliedstaaten für eine Gültigkeitsdauer von 15  Jahren optieren.  Der lebenslängliche Führerschein in Deutschland dürfte damit bald der Vergangenheit angehören.
B) Kontrolle des körperlichen und psychischen Zustands des Inhabers der Fahrerlaubnis
Bei schwerer Krankheit des Führerscheininhabers oder mangelnder Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs gelten Sonderregelungen. Sollten sich bei einer Erneuerung des Führerscheins Veränderungen des körperlichen und geistigen Zustandes des Führerscheininhabers offenbaren, sodass diese in den Führerschein eingetragen werden müssten, können die spanischen Behörden den ausländischen Führerschein einziehen und gegen einen spanischen Führerschein austauschen.
C) Das spanische Punktesystem
Die Fahrerlaubnis verliert auch derjenige, der die Punktezahl bei Strafmandaten überschritten hat. In jedem Falle gilt das Prinzip, dass die bei der Erteilung der Fahrerlaubnis gesetzlich verlangten Anforderungen ihres Inhabers auch weiterhin erfüllt sein müssen.
Wer vorstehende Regeln nicht beachtet, kann bei Unfällen seinen Versicherungsschutz verlieren. Deshalb sollte in jeder prüfen. ob er mit einer in Spanien gültigen Fahrerlaubnis sein Fahrzeug führt.

Quelle:
Dr. Burkhardt Löber, RA und Fernando Lozanao, Denia
E Mail :  denia@loeberlozano.com