Erbschafts- und Schenkungssteuererleichterungen auf den Balearen

Gesetzentwurf der Balearenregierung zur Senkung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ab 2007 – Die Überprüfung bisheriger Rechtsnachfolgeregelungen ist angesagt –

Bisher hatte die balearische Regierung ihren gesetzesgeberischen Spielraum zur Gestaltung und insbesondere zur Absenkung der hohen staatlichen Erbschaftsteuer nur sehr begrenzt durch Freibetragserhöhungen für minderjährige Kinder genutzt.Im März 2006 wurde nunmehr von der konservativen Regierung der Balearen ein Gesetzesentwurf vorgelegt, welcher für Ehegatten und Kinder generell die Erbschaftssteuer auf 1 % absenkt.Die Schenkungssteuer soll ab dem Jahr 2007 nur noch linear 7 % betragen.Letzteres wird für größere Vermögen einerseits die lebzeitige Übertragung attraktiver machen und die bisherige Notlösung des Verkaufes innerhalb der Kleinfamilie zur Reduzierung der Steuerlast entbehrlich werden lassen. Zudem fällt dann bei der Schenkung auch keine, – in 2006 noch 35 %ige – Verkaufsgewinnsteuer an.Andererseits wird zugleich natürlich die erbrechtliche Rechtsnachfolgeregelung steuerlich attraktiver.Jedenfalls sollte bei Vermögen, namentlich Immobilienvermögen auf den Baleareninseln Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera angesichts dieser tiefgreifenden Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen jede bisherige Rechtsnachfolgeregelung auf den Prüfstand gestellt werden.

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