Erbrecht & Spanien: Ein Fragen-/Antwortenkatalog
Zentrale Regelungspfeiler im Rahmen dieser Thematik sind gleichermassen die Minimierung der spanischen Erbschaftssteuer wie die rechtssichere Erbrechtsnachfolge vor dem Hintergrund der individuellen Zielsetzung von Mandantenseite
F:
Welches nationale Erbrecht kommt bei Nachlassvermögen in Spanien zur Anwendung?
A:
Immer das nationale Erbrecht des Erblassers.
F:
Wie lässt sich die hohe spanische Erbschaftsteuer minimieren?
A:
Die wesentlichen Eckpfeiler sind die intelligente lebzeitige Vermögenszuordnung, Steuerwohnsitzwahl und Testamentsgestaltung einerseits sowie im Bedarfsfall eine Erbausschlagung zugunsten der Kinder sowie die adäquate Annahmepreisfixierung nach dem Erbfall
F:
Zu welchem Zeitpunkt sollten Sie sich zur Optimierung der Rechtsnachfolge in Spanien beraten lassen?
A:
Drei Zeitpunkte sind von zentraler Bedeutung:
1. Vor Abschluss des notariellen Immobilienkaufvertrages
2. Wenn die Vermögensverhältnisse stabil und die Rechtsnachfolge weitgehend geklärt ist
3. Direkt nach dem Erbfall zur Beachtung auch von Fristen
F:
Wer ist der geeignete Beratungspartner?
A:
Jeder auf die Erbrechtsnachfolge in Spanien spezialisierte Rechtsanwalt mit entsprechender Praxiserfahrung vor Ort und Kenntnis beider Rechtsordnungen und Sprachen.
F:
Welche sind die gefährlichsten Steuerfallen bei der Rechtsnachfolge in Spanienvermögen?
A:
Das in Deutschland so beliebte Berliner Ehegattentestament und eine ungeprüfte Rechtsnachfolge bei nichtehelichen Lebenspartnern und sogenannten Patchworkfamilien.
Hier besteht dringenster Beratungsbedarf.
F:
Wie hoch sind Beratungskosten und mögliche Einsparpotentiale?
A:
Eine Vorabklärung ob weiterer Beratungs- oder Handlungsbedarf besteht, ist regelmässig im Rahmen einer Erstberatungsgebühr von 190,- € zzgl. USt. per Telefon, Mail oder Beratungstermin möglich.
Im Übrigen entstehen je nach Werthöhe Anwaltskosten von 1.000 € bis 4.000 €.
Analog ist auch das Einsparpotential mit steigendem Wert höher.
Regelmässig bewegt sich dies in der Größenordnung von 5.000 € bis mehrere 100.000 €
Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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