Einkommensteuer für Nichtresidenten

Nach Steueränderungen oder Änderungen bestimmter Vorgänge, erhalten wir immer wieder Anfragen zu den diversen Problemen. Im aktuellen Fall: Das Modell 210 – Einkommensteuer für nichtresidente Hausbesitzer. 
Wir empfehlen an dieser Stelle nochmals:  setzen Sie sich mit einem Asesor Fiscal – einem Steuerberater – in Verbindung. Er wird Ihnen den aktuellen Stand mitteilen und kann Ihnen ggfs. auch das Model 210 zur Verfügung stellen.
Derzeit braucht wohl niemand mehr die Patrimonio zu bezahlen. Der Staat hat die Vermögenssteuer abgeschafft. Das ist die positive Meldung. Andererseits muss auch der spanische Staat Einnahmen generieren. Daher will der  Staat jetzt, auch von nicht hier lebenden Bürgern – den Ferienhaus- und Ferienwohnungsbesitzern – Einkommensteuer kassieren.
Spanier und Residenten machen bereits im Mai und Juni 2009 ihre entsprechende Einkommensteuererklärungen. Nichtresidenten können sich damit noch Zeit lassen. Wie früher haben sie ihre Einkommensteuer auf den fiktiven Mietwert ihrer nicht  vermieteten Immobilie bis zum 31.12.2009 zu begleichen.
Die Abgabefrist ist gleich geblieben, geändert hat sich jedoch das Formular: Die Erklärung der Impuesto sobre la Renta de no Residentes wird ab jetzt mit dem Formblatt 210 abgewickelt.
Ein paar Worte zum fiktiven Mietwert: in der Regel beträgt dieser 2 Prozent des Katasterwertes, der aus der jeweiligen jährlichen Grundsteuerrechnung ersichtlich ist. In Gemeinden, in denen der Katasterwert nach dem 1. Januar 1994 angepasst wurde, beträgt der Mietwert 1,1 Prozent dieses Wertes.
Sollte noch kein Katasterwert zugeteilt worden sein, zum Beispiel bei Neubauten, beträgt der Mietwert 1,1 Prozent der Hälfte des Escriturawertes der Immobilie.
Auf den nach dieser Berechnung ermittelten Mietwert zahlen die nichtresidenten Steuerpflichtigen eine Steuer von 24 Prozent. Bis einschließlich Veranlagungsjahr 2006 waren es 25 Prozent.
Residente Steuerpflichtige versteuern diesen Mietwert nur auf Zweit- oder übrige Wohnungen, sofern diese nicht vermietet sind. Der Mietwert wird in diesem FAll dem übrigen Einkommen zugerechnet und in der EkSt Erklärung im Mai oder Juni jedes Jahres erklärt. Die Hauptwohnung unterliegt bei Residenten nicht der Mietwertbesteuerung.

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