Die spanische Einkommenssteuer

Die spanische Einkommensteuer wurde durch das Gesetz 40/1998 vom 9. Dezember 1998, das am 1. Januar 1999 in Kraft trat, neu geregelt. Dieses Gesetz wurde jedoch durch das Gesetz 46/2002 bald weiter entwickelt und erneuert, wobei die Steuer in vielen Einzelheiten und Detaillösungen umfangreicher gestaltet wurde, stets mit der Absicht, die Steuerlast so gerecht wie möglich den persönlichen Umständen des Steuerbeiträgers anzupassen. Die Neuerungen bis zum 1. Juli 2004 sind im Vergleich dazu relativ gering. Eine Anhebung der technischen Komplexität und der erheblichen Kasuistik konnte in diesem Prozess nicht vermieden werden.

Das neue Gesetz impliziert keine radikale Änderung bezüglich der Vergangenheit. Es ist vielmehr eine Weiterentwicklung des vorherigen Gesetzes 18/1991, das seinerseits schon als eine Entwicklung des Gesetzes 44/1978 galt. Die „lmpuesto sobre la Renta de las Personas Fisicas“ – im folgenden „IRPF“ – kann daher weiterhin als eine persönliche und direkte Steuer bezeichnet werden, die das Einkommen der natürlichen Personen aufgrund der Prinzipien von Gleichheit, Allgemeinheit und Progressivität unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Steuersubjektes besteuert.

Obwohl die IRPF bezüglich deutscher Investitionen in Spanien sicher eine relativ untergeordnete Rolle spielt, hat sie rein technisch betrachtet dennoch eindeutig die Schlüsselposition im spanischen System der direkten Steuern, so dass wir auf eine Erläuterung ihrer wesentlichen Eigenschaften nicht verzichten wollen.

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