Die Verhaftung in Spanien
Festnahme und vorläufige Inhaftierung haben so vonstatten zu gehen, dass den Verhafteten weder an Körper, öffentlichem Ruf oder an persönlichem Besitz Schaden zugefügt wird.
Der Arrest darf nicht länger dauern, als für Untersuchung und Klärung des Sachverhaltes nötig ist. Ein Zeitraum von höchstens 72 Stunden ist dafür vorgesehen. Danach müssen die Verhafteten entweder auf freien Fuß gesetzt oder dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Dieser entscheidet, ob Untersuchungshaft angeordnet wird oder nicht.
Ist abzusehen, dass diese 72 Stunden für die Ermittlungen nicht ausreichen, so muss innerhalb der ersten 48 Stunden beim Untersuchungsrichter eine Verlängerung um weitere 48 Stunden beantragt werden. Das heißt: Im Zweifelsfall kann die Polizei einen Tatverdächtigen bis zu 120 Stunden oder fünf Tage in Gewahrsam behalten. Wichtig ist, dass dies stichhaltig von der Polizei vor dem Richter begründet wird
Natürlich hat der Verhaftete auch Rechte. So muss er darüber informiert werden, warum er überhaupt verhaftet wurde. Als nicht Spanischsprechender Inhaftierter haben Sie das Recht auf einen Dolmetscher.
Wenn der Verhaftete die Sprache versteht, oder der Dolmetscher eingetroffen ist, muss der Verhaftete über seine Rechte aufgeklärt werden. Diese sind im einzelnen:
- Der Verhaftete hat das Recht, auf alle oder mache Fragen die Aussage zu verweigern beziehungsweise sich nur vor dem Richter zu äußernEr muss nicht gegen sich selbst aussagen oder sich für schuldig erklären.
- Er hat das Recht, selbst einen Anwalt zu bestimmen, der den polizeilichen und richterlichen Untersuchungen beiwohnt. Benennt der Festgenommene keinen Anwalt, wird ein Pflichtverteidiger bestimmt.
- Dem Verhafteten muss erlaubt sein, Familienangehörige oder eine Person seiner Wahl über die Verhaftung und dem Ort des Polizeigewahrsams und über eventuelle Verlegungen an andere Orte in Kenntnis zu setzen. Ausländer haben darüber hinaus das Recht, die jeweilige diplomatische Vertretung zu kontaktieren.
- Auf Wunsch muss der Verhaftete dem Gerichtsmediziner, dessen Stellvertreter oder einem Amtsarzt vorgeführt werden.
Der Anwalt
Jeder hat das Recht auf einen Verteidiger. Sollte ein Pflichtverteidiger bestimmt werden, muss die Behörde den Namen des Verteidigers der Anwaltsinnung mitteilen. Die Innung setzt sich mit dem Anwalt in Verbindung.
Es steht ihm frei, den Auftrag abzulehnen oder zu akzeptieren. Im Falle der Ablehnung bestimmt die Anwaltsinnung einen anderen Pflichtverteidiger. Dieser muss schnellstmöglich, spätestens jedoch nach acht Stunden, nachdem er die Pflichtverteidigung akzeptiert hat, erscheinen.
In der Hoffnung, dass Sie selbst niemals in diese Situation kommen werden, haben wir ein paar wichtige Vokabeln zusammengefasst, die Ihnen helfen, auch einem n Not geratenen Freund oder Bekannten, hilfreich zu Seite stehen zu können.
Abogado – Anwalt
Detencion – Verhaftung
Detenido en prison preventiva – Untersuchungsgefangener
Dilgencia policial – polizeiliche Ermittlungen
Juez de instruccion /Jues instructor – Untersuchungsrichter
Juzgado de instruccion – Untersuchungsgericht
Letrado – Rechtsgelehrter
Letrado defenso – Strafverteidiger
Prison/detencion preventiva – Untersuchungshaft
Prision preventiva – Untersuchungsgefängnis
Autorin: Rita Mayers
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