Die Landfinca in Spanien

Rechtsrat bei typischen Zerstörungen im Nachbarschaftsbereich
nach dem Regenguss

Wasser ist willkommen, auch in Spanien, wenn es zur rechten Zeit und in Massen anzukommen pflegt.

Heftige Regengüsse allerdings wirken eher zerstörerisch.

Was tun, wenn der nette Nachbar sein Oberflächenwasser gezielt auf das ihre ableitet?

Oder der nette Unterlieger verbarrikadiert sich mit einer stabilen Mauer und lässt auf Ihrem Grundstück phasenweise ein Feuchtgebiet entstehen.

Mitunter ist auch die gesamte Siedlungsgemeinschaft betroffen, wenn auf natürliche Weise oder durch Nachhilfe von Nachbar der private ungeteerte Zugangswert gleichsam tief gefurcht davon schwimmt und der Fincazugang mit einem herkömmlichen PKW verunmöglicht wird.

Nicht selten sind die Schuldzuweisungen dann wechselseitig und das zuvor leidlich gute Nachbarschaftsverhältnis auf lange Zeit vergiftet.

Das könnte man leicht vermeiden, denn die Rechtslage ist eindeutig.

Art. 522 CC (spanisches Gesetzbuch) sagt eindeutig, dass weder der Oberlieger, noch der Unterlieger berechtigt ist, den natürlichen Ablauf des Oberflächenwassers zu verändern.

Bei derart klaren Verhältnissen sollte die Vorlage des Gesetzestextes bei rational denkenden Mitbürgern zur Konfliktlösung ausreichen.

Ist gleichwohl die praktische Lösung kompliziert, kann ein gemeinsames Gespräch mit einem Vermittler zum Ziel führen, wobei das Ergebnis in eine eindeutige vertragliche Vereinbarung münden sollte.

Mitunter macht hierfür eine notarielle Regelung Sinn, damit auch künftige Rechtsnachfolger verpflichtend mit eingebunden werden.

Bei alledem gibt es natürliche Grenzen dahingehend, dass nicht Verträge zu Lasten Dritter abgeschlossen werden können. Sind Wege vom Wasser betroffen, ist im Zweifel zunächst bei der Gemeinde abzuklären, ob sich diese im gemeindlichen Verzeichnis öffentlicher Wege wiederfinden. Dann geht nichts ohne Einbeziehung der Gemeinde, welche allerdings dann auch die Unterhaltspflicht trifft.

Hartnäckige Problemfälle ergeben sich oft dann, wenn bauliche Veränderungen bereits zu Abweichungen des natürlichen Wasserablaufes geführt haben.

Die Lösung heisst: Rechtslage kennen, phantasievolle Regelungen finden und diese im Einklang mit dem privaten und öffentlichen Recht so zu fixieren, dass auf Dauer weitere Nachbarschaftskonflikte ausgeschlossen werden.

Bei Bedarf ist die Wasserbehörde mit einzubeziehen.

16.04.2009

Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
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