Kfz-Versicherung in Spanien
Freiwillig sind die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.
Wann benötige ich eine spanische Versicherung?
Sobald ein Fahrzeug auf spanische Kennzeichen zugelassen wird muss die Haftpflichtversicherung bei einem spanischen Versicherer abgeschlossen werden.
Die wichtigsten Bestandteile des Versicherungsschutz
– Haftpflichtversicherung bis EUR 50.000.000 pro Schaden
– Rechtsvertretung durch den Versicherer bei begründeten und unbegründeten Ansprüchen
– Schadenersatzforderungen gegen andere Versicherer
– Insassenunfallschutz über die Haftpflicht
– Unfallversicherung des Fahrers
– Glasbruch
– Reiseassistenz für Personen und Fahrer (ähnlich deutschem Schutzbrief)
– Versicherung über den Consorcio-Pool gegen außergewöhnliche Schäden,
wie Erdbeben, Überschwemmung, Terrorismus usw.
(siehe Gebäude- Hausratversicherung)
Optional mitversicherbar:
– Feuer- und Diebstahlversicherung
– Vollkaskoversicherung
– Leihwagen
Leihwagen
Die Mitversicherung eines Leihwagens ist in Spanien nur in Verbindung mit einer Vollkaskoversicherung möglich. Aber selbst dann verweigern fast alle Versicherer diesen in Deutschland selbstverständlichen Einschluss. Fragen Sie daher vor Abschluss wie der angebotene Versicherer sich verhält und wählen Sie sonst einen der Ihren Ansprüchen gerecht wird.
Ein wesentlicher Grund für diese Anomalität liegt im unten geschilderten "Convenio"-System.
Prämienunterschiede
Kfz-Versicherungen verlaufen in Spanien traditionell so schlecht, dass die Versicherer selten hiermit Gewinne erzielen. Daher sollten Sie Ihre Erwartungen bei auffallend günstigen Versicherern nicht zu hoch ansetzen. Besser Sie gehen zu Ihnen bekannte Versicherungsgesellschaften.
Versicherung von Zweirädern oder jungen Leuten
Die schlechten Ergebnisse machen es jungen Fahrern und Zweiradfahrern sehr schwer Versicherungsschutz zu finden. Wenn überhaupt Versicherer bereit sind diesen Kundenkreis zu versichern dann nur zu erheblichen Mehrkosten. Die Allianz zeigt sich hier besonders kundenfreundlich.
Verhalten im Schadenfall
Über die Schuldfrage befinden grundsätzlich nicht der Kunde sondern die Versicherer oder die Gerichte.
Im Falle eines Unfalls sollten Sie soweit möglich:
– Polizei anfordern
– Zeugendaten aufnehmen
– Das mitgeführte Schadenformular des Versicherers ausfüllen
– Umgehende dem Versicherer den Schaden melden
Das "Convenio"-System
In Spanien sind alle zugelassenen Kfz-Versicherer Teil des "Convenios". Daher ersetzen die Versicherer die Schäden ihrer Kunden selbst, auch wenn der Gegner denn Unfall verursacht hat und wir erwarten würden, dass dessen Haftpflicht eintreten würde. Nur bei größeren Schäden weichen die Versicherer von dieser Praxis ab.
Dieses praxisferne System produziert oft erhebliche Verzögerungen.
Wenn Sie keine Schuld hatten wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt nicht gekürzt, auch wenn Ihre Gesellschaft einen Teil zuzahlen musste.
Mark Raab
Iberia Risk Management S.L.
Allianz Seguros
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