Nach Spanien übergesiedelt und noch Rechtsangelegenheiten in Deutschland zu erledigen? – Vom Firmenverkauf bis zur Erbschaftssteuerthematik

Dies ist eine häufige, um nicht zu sagen, typische Situation. Sei es, dass Sie sich nach einigen Jahren Spanienaufenthalt entscheiden, die Immobilie oder Firma in Deutschland zu verkaufen oder innerhalb der Familie zu übertragen.
Oft gilt es, nachlaufende steuerliche Problemlagen zu bewältigen, bei Erbfällen auch die parallele Erbschaftssteuerthematik in Deutschland; nicht nur, wenn neben später in Spanien erworbenem Vermögen auch in Deutschland belegene Vermögenswerte vererbt oder geerbt werden.
Bei Erbfällen mit Spanienvermögen im Nachlass ist häufig auch die deutsche Erbschaftssteuer zu berücksichtigen. Und Achtung: Wer alle Zelte in Deutschland abbricht, kann damit als Erbe von in Deutschland belegenem Vermögen seine hohen Freibeträge verlieren!

Darüber hinaus sind in der Praxis im Nachgang an die Übersiedlung oder Auswanderung nach Spanien die verschiedensten vertraglichen Angelegenheiten zu regeln, sei es vorausschauend, außergerichtlich oder gerichtlich.

Oft geht die Zielrichtung auch dahin, in geschickten Verhandlungen mit Behörden oder der Gegenseite noch schwelende Konflikte endgültig aus dem Weg zu schaffen. Den Aufenthalt in Spanien gilt es schließlich möglichst unbeschwert zu genießen. Auch dies sind deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten im weiteren Sinne.

Um diesen typischen Anforderungen umfassend gerecht zu werden, haben wir in Bürogemeinschaft eine Zusammenarbeit am Standort Deutschland in verkehrsgünstiger Lage in Würzburg mit der Anwaltskanzlei Cornea und Franz
realisiert, welche Ihrerseits mit den Bereichen des Zivil-, Wirtschafts- und Steuerrechtes gerade die hier einschlägigen Rechtsbereiche schwerpunktmäßig mit abdecken.

Auch lässt sich in der Praxis feststellen, dass es vielfach nach der Übersiedlung nach Spanien schwerer fällt, eigene Forderungen in Deutschland systematisch und konsequent durchzusetzen.
Dies mag auch eine psychologische Komponente haben: wer sich einmal von täglichen routinemäßigen Geschäftsvorgängen entfernt hat, dem fällt es häufig schwer, im Einzelfall ohne psychische Mehrbelastung diese wieder zu bewältigen. Schließlich wird man oft die dann noch verbliebenen Probleme schön im Kreis drehen lassen und zur Dauerbeschäftigung ausbauen. Das ist nicht gesund.

Die bessere Lösung ist dann: Abgabe an professionell Tätige und eigene Entlastung. So können Sie Spanien wieder genießen.

Die beiderseits internationale Tätigkeit beider Kanzleien erleichtert die reibungslose Zusammenarbeit. Die wirtschaftliche Kanzleiausrichtung ermöglicht auch die Mandatsübernahme von im internationalen Rechtsverkehr, namentlich in Spanien und Rumänien, tätigen Unternehmen, also nicht nur im deutschsprachigen Raum.

Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

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