Der biometrische Reisepass
Grundsätzlich können in Spanien alle Deutschen, die in ihrem Heimatland keinen Wohnsitz mehr haben, in General- und Honorarkonsulaten den so genannten ePass beantragen. Besitzt der Antragsteller jedoch noch einen Wohnsitz in Deutschland, so wird ihm vom Konsulat lediglich ein vorläufiger Pass ausgestellt. Dies erfolgt in Absprache mit der Stadtverwaltung des jeweiligen Heimatorts, erläuterte eine Sprecherin des Honorarkonsulats Alicante. „So etwas wird nur gemacht, wenn der Antragsteller schnell von Spanien in die USA muss“, erklärte die Sprecherin. Denn der vorläufige Pass koste fast ebenso viel wie ein biometrischer.
Karin L. aus Calpe ließ die ganze Prozedur über sich ergehen. Sie ging, ihres Wissens nach bestens informiert, zum Honorarkonsulat Alicante und legte Passfotos, eine Anmeldebestätigung aus Deutschland, eine neuwertige aus Spanien (empadronamiento) und den alten Reisepass vor. Es scheiterte letztendlich an den Fotos, obwohl Karin diese bei einem hiesigen Fotografen machen ließ. „Viele Fotografen bemühen sich zwar, haben aber den Bogen noch nicht raus“, berichtete die Sprecherin des Honorarkonsulats. Sie kenne jedoch einen, der die Fotos entsprechend den Vorgaben machen könne. Und der sei sogar ganz in der Nähe des Konsulats: Manel Arjones, C/Angel Lozano 10 (Alicante), Tel. 965 211 519.
Karin L. gab jedoch nicht auf Sie ließ sich ein Formular aushändigen, das sie ausfüllen und von einem Notar beglaubigen lassen sollte. „Wir sind hier keine Beamten, deshalb kann im Honorarkonsulat nicht die Unterschrift geleistet werden“, erläuterte die Sprecherin. Auch der Notar sei gleich in der Nähe: Ripoll, Plaza Calvo Sotelo, 11 (Alicante). Man solle diesen jedoch vor 11 Uhr aufsuchen, denn er beglaubige solche Dokumente nur vormittags. Wenn alle Stricke reißen, sind aber auch die Ayuntamientos bereit, ihre Unterschrift auf die Unterlagen zu setzen. Nachdem man dann alles zusammen und abgeschickt hat, dauert es noch etwa zwei Monate, bis man in den Besitz des neuen Passes kommt.
Alles hat seinen Preis auch der ePass. Er kostet, wenn er in Spanien beantragt wurde, für Erwachsene ab 26 Jahren 78 Euro. Jüngere Antragsteller müssen 50 Euro zahlen. Diese Summe erhöht sich, wenn der angehende Passbesitzer noch in Deutschland gemeldet ist, oder seinen Wohnsitz nicht im Amtsbezirk des Generalkonsulats hat. Derjenige muss dann 131 bzw. 88 Euro auf den Tisch legen.
Ab März 2007 müssen neben den bereits erwähnten Unterlagen noch die Finger mit beigelegt werden. Denn dann muss der Antragsteller die Fingerabdrücke des linken und rechten Zeigefingers hinterlassen. Sinn und Zweck dieser Prozedur ist ein Höchststand an Fälschungssicherheit.
Charlotte Wolter, 22. Mai 2006
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