Bei Neubauten wird Solarenergie Pflicht

Durch die neue Verordnung „Código Técnico de la Edificación“ (CTE genannt) werden neue Richtlinien für den Häuserbau in Spanien festgelegt, die unter anderem bestimmen, dass alle Neubauten mit Solaranlagen ausgestattet sein müssen. So sollen zwischen 30 und 70 Prozent des Warmwasserbedarfs in Zukunft über die Sonnenenergie abgedeckt werden, genauso wie ein Teil des Stromverbrauchs.


Dank der traditionellen Flachdächer in der Region Valencia kann dieses Vorhaben auch leicht realisiert werden.

Die Verordnung wurde bereits verabschiedet und wird in Kürze in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt dann hat der Bausektor 12 Monate Zeit, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen, die sich nicht nur auf die Solartechnologie beziehen. So ersetzt die Baubestimmung CTE viele Baubestimmungen aus den späten 70er Jahren. Die CTE hat auch erhöhte Anforderungen an die Stabilität von Gebäuden und einen verbesserten Sicherheitsstandard zur Folge. Dies beinhaltet z. B. dass Fußböden auch bei Nässe rutschfest sein müssen, es muss gewährleistet sein, dass keine Feuchtigkeit über Wände und Boden in das Gebäude dringen kann und Hersteller und Vertreiber von Baumaterialien sind für deren einwandfreien Zustand verantwortlich. Somit könnten bei Baumängeln die Verantwortlichen dafür belangt werden.

Nach Einschätzung von Rechtsexperten ist es durch die neue Verordnung Bauherren vielfach besser möglich, ihre Gewährleistungerechte gerichtlich durchzusetzen, da durch die CTE viele Baunormen festgelegt werden. Somit könnten diese Vorschriften häufig in zukünftigen Bauprozessen als Rechtsgrundlage dienen. Unterstützt wird die neue Verordnung durch den Bausektor, der an der Ausarbeitung selbst mitgewirkt hat. Laut Verbandssprechern bestünde zwar die Möglichkeit, dass durch die Regelungen Neubauten bis zu 2 Prozent teurer werden  könnten, dies könnte jedoch innerhalb von fünf Jahren durch die Solaranlagen wieder erwirtschaftet werden.

Durch die Nutzung der Solarenergie und anderen Maßnamen wie bessere Isolierungen der Wohnungen und Arbeitsräume will man die Senkung des Energieverbrauchs um 30 bis 40 Prozent erreichen. Diese Regelungen greifen nicht allein bei Neubauten aller Art, sondern auch bei Komplettsanierungen. Für Gebäude, die im Schatten stehen, gilt, das Energiedefizit durch andere erneuerbare Energien auszugleichen. Von der CTE ausgenommen sind nur historische Gebäude, das dies gegen die Denkmalschutzvorschriften verstoßen würde.