Baugenehmigung in Spanien einholen!

Die immer noch geltende Mär von "wo kein Kläger, da kein Richter", was Verschönerungs- und Baumaßnahmen an Ihrer Villa betrifft, gilt schon lange nicht mehr in Spanien.

Wichtig zu wissen ist: Für die Einholung der Baugenehmigung ist immer der Hausbesitzer, nicht das Bauunternehmen verantwortlich! Sie als Bauherr sind verpflichtet, beim Rathaus den Antrag zu stellen und sich Ihre Verschönerungsarbeiten genehmigen zu lassen. Ob es sich um einen Teich, einen Vorratsraum, ein BBQ oder einen Werkzeugschuppen handelt, Sie benötigen eine offizielle Genehmigung. Selbst neuer Bodenbelag, der Baumaßnahmen erforderlich macht, muss offiziell genehmigt werden.

Welche Bauvorhaben im Einzelnen genehmigungspflichtig sind, steht in den städtebaulichen Vorschriften des Generalbebauungsplanes der jeweiligen Gemeinde.  Sowohl die licencia urbanistica de obra mayor  als auch die licencia de obra menor  (was soviel bedeutet, wie kleine und grössere Genehmigungen) , werden bei der Gemeinde beantragt und von ihr erteilt.  Die Lizenz ist in der Regel mit Auflagen verbunden und für ein Jahr gültig.

Mittlerweile haben die Gemeinden Bauinspektoren eingesetzt, die Bauarbeiten kontrollieren und auf das Vorzeigen der Genehmigung bestehen können. Ignorieren Sie als bitte dieses Gesetz nicht. Sie entgehen nicht der Strafe, wenn Sie Unkenntnis vortäuschen.

Red. Nov. 2010

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