Baskenland

Durch das Gesetz No. 12 vom 13. Mai 1981 hat diese Region eine „wirtschaftliche Vereinbarung“ mit der spanischen Zentralregierung getroffen. Die bedeutendste Auswirkung dieser Vereinbarung ist, dass die Steuerbehörden dieser Provinzen in weitgehender steuerlicher Autonomie Regelungen innerhalb ihres Territoriums vornehmen können.

Die Ausführungen zu diesem Thema würden an dieser Stelle den Rahmen sprengen, zumal wir davon ausgehen, dass von unseren Besuchern höchstens eine kleine Minderheit Informationen zu steuerlichen Aspekten benötigt. Sollte dies der Fall sein, bitte senden Sie uns eine E-Mail. Wir werden dann individuell auf Ihre Fragen eingehen.

Wir bitten um Ihr Verständnis
Die Redaktion

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