Bangen um Ferienhäuser

Müssen Deutsche um ihre Ferienhäuser in Spanien bangen?“

Ist der Traum vom Haus am Strand für viele Deutsche und Briten bald ausgeträumt?

Besitzer eines Eigenheimes in Spanien dürften in den kommenden Monaten schlaflose Nächte haben, sofern sich ihr Ferienhaus in der ersten Strandlinie befindet.

Die spanische Zeitung El País berichtete  von der Verstaatlichung tausender Objekte, die im Zuge des Küstenschutzgesetzes aus dem Jahr 1988 in den kommenden Jahren dem spanischen Staat zugeschrieben werden sollen.

Das Gesetz wurde in den acht Jahren unter Ex-Regierungschef José María Aznar so gut wie nicht angewandt. Die sozialistische Regierung geht jetzt dazu über, das Küstenschutzgesetz in die Tat umzusetzen. Demnach dürfen die Bereiche, die an Strände und Dünen oder so genannte “Übergangszonen” grenzen, nicht bebaut werden.

Aber nicht nur Eigentümer, die nach 1988 ihr Traumhaus am Strand errichtet haben, werden behelligt. Offenbar soll es auch teilweise Gebäude betreffen, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes legal erbaut worden sind. 

„Ablaufdatum“ nach 30 oder 60 Jahren

Dementsprechend haben die bisherigen Eigentümer das Recht, ihr Eigentum noch in den kommenden 30 Jahren zu nutzen. Dieser Zeitraum kann auf 60 Jahre erweitert werden. In dieser Zeit darf das Gebäude allerdings nicht verkauft werden. Umbauten müssen gesondert genehmigt werden.

Ziel und Sinn des Gesetzes ist die Nutzung der Strandgebiete der Allgemeinheit und ein verstärkter ökologischer Schutz nach jahrzehntelangem Bauboom an den spanischen Küsten. Besonders betroffen ist die Mittelmeerküste. Aber auch auf den Balearen und den Kanarischen Inseln gibt es hunderte illegaler Bauten, die zu nahe am Strand errichtet worden sind.

Die genauen Bestimmungen sind nur schwer umzusetzen. Noch bis 2011 müssen tausende von Kilometern entlang der spanischen Küste vermessen werden, um bestimmen zu können, welche Hauseigentümer betroffen sind.

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Auch viele Spanier sind betroffen

Die Mehrzahl der Betroffenen sind übrigens Spanier. Mittlerweile haben sich zahlreiche Eigentümer zu einer Interessen-Gemeinschaft zusammengeschlossen und wollen gegen die Umsetzung des Küstenschutzgebietes angehen. Zumindest soll eine Lockerung der Vorschriften erreicht werden. Die spanische Regierung sieht dazu im Moment jedoch keinen Anlass.

Die Präsidentin des Interessen-Verbandes, Carmen del Almo, spricht laut El País von rund 45.000 Eigenheimen, die betroffen sind. 15 Prozent davon befinden sich im Besitz von Ausländern, vor allem Deutschen und Briten.

Die meisten Gebäude werden als Ferienwohnung genutzt. Diejenigen, die ihren Erstwohnsitz in einer betroffenen Lage haben, sollen eine Sonderbehandlung erhalten und an anderer Stelle neu angesiedelt werden. 

Zu den Betroffenen gehören nicht nur private Eigenheime, sondern auch Hotels und Restaurants. Betroffen ist beispielsweise auch das Hotel Sidi Saler, ein fünf Sterne-Komplex an der Levante-Küste bei Valencia.

Vorsicht beim Kauf eines Eigenheimes am Strand!

Die spanische Regierung rät, sich gut zu informieren, bevor man in absehbarer Zeit plant, ein Eigenheim an der ersten Strandlinie zu erwerben. 

Selbst wenn das Grundstück die klare Linie zwischen öffentlichem Grund und Privatgrundstück ausweist, darf man sich nicht in Sicherheit wiegen. In einigen Jahren kann es zu Revisionen kommen. Faktoren wie der ansteigende Meeresspiegel oder die Regulierung von Flüssen könnten dann dazu führen, dass Korrekturen  vorgenommen werden.