Autoeinfuhr Deutschland -Spanien

Autoeinfuhr Deutschland – Spanien

Wer ein Fahrzeug von Deutschland nach Spanien einführt, sollte einen Computer haben.
Das nötige Formular 576 der Steuerbehörden ist nur noch online zu
bekommen und zu bearbeiten. Hat der Besitzer keinen Computer,
so bleibt ihm nur der Weg zu einer Gestoria (Dienstleistungsbüro).
Das Formblatt selbst ist dabei noch das geringste Übel. Zuvor muss der
Neuankömmling in Spanien das s.g. Nutzerzertifikat besorgen.
Nur mit diesem Code kommt der Fahrzeughalter an das Formblatt.
Ein äußerst aufwendiges Procedere.

Auf der Seite der Steuerbehörde www.aeat.es geht der
Nutzer dann auf den Punkt „Impuestos de matriculacion oder unter Oficina
Virtual unter Presentacion de Declaraciones auf das Formular 576,
das er ausfüllen muss. Daraufhin erfährt er die Höhe der Zulassungssteuer.
Die kann er sofort über Kredit- oder Debitkarte einzahlen und anschließend
das Formular digital abschicken. Automatisch wird dem Benutzer ein
Belegzertifikat zugewiesen. Dieses benötigt er bei der Ummeldung bei der
Zulassungsstelle Trafico.

Auch bei der hat sich mittlerweile etwas verändert: Für die Ummeldung
sei unter Umständen die Homologation durch einen zugelassenen
Ingenieur nicht mehr notwendig, denn mittlerweile besitzen europäische
Autos eine CoC , eine EU – weite Typengenehmigung. Dieses Dokument
liefern die Händler üblicherweise mit aus. Ansonsten kann man es bei
ihm anfordern.

Weitere wichtige Schritte sind: Zuerst eine Anmeldung beim
Einwohnermeldeamt (empadronamiento), dann die Beantragung
einer NIE-Nummer bei der Nationalpolizei, die technische Abnahme
durch die ITV, die Zahlung der KFZ-Steuer bei der Suma und letztlich
die Einreichung aller Dokumente bei Trafico.
Von dem Zeitwert gehen entweder sieben
oder zwölf Prozent entsprechend der Hubraumgröße als Impueste de
Matriculacion (Zulassungssteuer) an den spanischen Fiskus ab.
Diese Steuer wird umgangssprachlich als Einfuhrsteuer bezeichnet.
Steht nun noch eine Halteränderung beim Fahrzeug an, so muss
erneut eine Steuer gezahlt werden: die „impuesto sobre trransmisiones
patrimoniales.“. Sie schlägt mit vier Prozent vom Zeitwert zu Buche.
Insgesamt kommt folgende Rechnung auf den Autobesitzer zu :

Homologation (wenn nötig) 90 bis 110 Euro
ITV: 85 Euro
Zulassungsstelle: 68 Euro
Schilder: ca. 17 Euro.

Preise ohne Gewaehr !!!

Hinzu kommen noch die Kosten für die Steuern.
Auf die Einführung von Nutzfahrzeugen muss in Spanien keine
Zulassungssteuer gezahlt werden.
Unter Umständen kann der Autobesitzer den PKW auch
ohne Zulassungssteuer einführen. Wenn er nämlich seit sechs
Monaten Hlater des Fahrzeugs ist und es als Umzugsgut deklariert.
Allerdings muss das Auto bis spätestens vier Wochen nach der Anmeldung
in Spanien eingeführt werden.
Dafür muss der Nutzer das Dokument 060 unter www.aeat.es
ausfüllen.Er muss ferner in den vergangenen zwei Jahren in seinem
Heimatland einen festen Wohnsitz gehabt haben. Über diesen Wohnsitz
braucht er eine Deklaration des Honorarkonsulats, das weitere 30 Euro
kostet.

Denia, den 26. April 2007 – red dez. 2010

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