Änderung der Zulassung…….

Die Zulassungssteuer hat sich geändert. Seit dem 1.1.2008 werden Neuzulassungen nach ihrem C0 2 Ausstoss besteuert.  Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Fahrzeuge nach ihrem Hubraum bemessen.
Beim Kauf eines Neuwagens ist die Steuer bereits im Preis enthalten. Wer allerdings ein Fahrzeug aus einem anderen EU Land einführt, muss diese Abgabe, fälschlich als Einfuhrsteuer bezeichnet, bei der Ummeldung nachzahlen. Der Prozentsatz wird auf den Zeitwert des Wagens angerechnet.

Fahrzeuge, die weniger als 120 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstossen, sind von der Zulassungssteuer befreit. Zwischen 121 und 159 Gramm müssen 4,75 Prozent Steuer entrichtet werden, zwischen 160 und 199 Gramm fallen bereits 9,75 Prozent an. Und Fahrzeuge, die mehr als 200 Gramm ausstrossen, werden mit 14,75 Prozent belastet.  -Auf den Kanarischen Inseln, liegen die drei letzten Werte jeweils einen Punkt unter den Festlandwerten, in Deuta und Melilla fällt überhauptkeine Zulassungssteuer an. Quads und Jet Ski im Übrigen werden mit der Höchststrafe belegt und ab dem 1 Januar ebenfalls mit 1.4,75 Prozent besteuert.,

Eines der Modelle, das die 120 Gramm Regelung unterschreitet, ist der Fiat 500, der in diesem Jahr in Deutschland und Spanien eingeführt wurde.  Die Verbraucherzentrale OCU hat eine Liste veröffentlicht, aus der hervorgeht, welche Autos unter die 120 Gramm Regelung fallen.

Vermutlich wird die Zulassungssteuer in den kommenden Jahren gänzlich entfallen. Derzeit wird diese Steuer nur in neun Ländern der EU gezahlt.

63 Prozent aller neu zugelassenen Fahrzeuge werden in Spanien erworben, 20 Prozent werden im Ausland gekauft und eingeführt.

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