Alkohol Höchstgrenzen in Spanien

Spanische Versicherer nehmen die betrunkenen Autofahrer aufs Korn

Ein betrunkener Autofahrer muss nicht nur mit Geldbußen, dem Entzug des Führerscheins oder sogar Wochenendarrest im Gefängnis rechnen.
Sollte er in einen Unfall verwickelt sein, kann seine Fahrzeugversicherung sogar verlangen, dass er sämtliche Kosten für seine medizinische Behandlung selbst bezahlt.
Das erlaubt das Gesetz bereits seit einigen Jahren; und die neuen Höchstgrenzen für Alkoholgenuss bei Autofahrern erhöhen das Risiko für angetrunkene Fahrer noch weiter.
Die Senkung des höchstens zulässigen Blutalkoholgehaltes von 0,8 auf 0,5 Promille pro Liter Blut bzw. auf 0,3 Promille für Fahrneulinge und Berufskraftfahrer brachte allein an einem Wochenende in Madrid und Barcelona 40 % mehr Alkoholsünder als bislang zur Strecke.

Alle Gesetze, angefangen beim Strafgesetz bis hin zum Versicherungsgesetz, beziehen sich auf das am 7. Mai 1999 in Kraft getretene Blutalkohollimit und sagen ganz klar: Schon ein Glas kann zuviel sein. Ein Fahrer mag sich völlig nüchtern fühlen, und dennoch kann die Blutalkohol-Probe positiv sein und er (oder auch sie) kann sich kaum vorstellen, wie dieses Testergebnis gegen sie verwendet werden kann!

Bei einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Gramm pro Liter Blut wird zunächst eine Geldbuße von 300 bis 600 € verhängt und unter Umständen auch vor Gericht Anklage erhoben.
Doch darüber hinaus kann die Versicherung von einem angetrunkenen Fahrer sämtliche Kosten, die er durch einen Unfall (und sei er noch so geringfügig) verursacht hat, zurückverlangen. – beispielsweise die Kosten für ärztliche Behandlung, aber auch eventuelle Schadensersatzleistungen an Dritte.

Soweit es die Kosten für Arzt, Krankenhaus usw. anbetrifft, ist das bislang zwar noch nicht sehr häufig Praxis, aber das Gesetz unterstützt in seinen Grundsätzen die Rückerstattungen. Das gilt ausdrücklich, wenn ein Unfallfahrer nachweislich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand.

"Wir können zwar keinerlei Ausschlussklauseln in Versicherungsverträge setzen und müssen daher zunächst auch für Unfallkosten aufkommen, bei denen Alkohol im Spiel ist. Aber das Gesetz erlaubt uns sehr wohl, diese Kosten ganz oder teilweise vom Unfallfahrer zurückzuverlangen ", erklärt Jose Boada, Präsident der Abteilung Autoversicherungen der spanischen Versicherungsgesellschaft UNESPA.
"In vielen Fällen verzichten wir auf eine Rückforderung, weil der Kunde nachweislich nicht zahlungsfähig ist. Dagegen nehmen wir unser Recht in manchen Fällen wahr, selbst wenn wir nur eine kleine Summe verlangen und bekommen. Einfach, um ein Exempel zu statuieren", schränkt er ein, wenngleich zur Zeit noch strittig ist, ob und wie die Kosten für ärztliche Behandlung einzufordern sind.

Die spanischen Versicherungen geben jedes Jahr etwa ca. 2 Milliarden Euro allein für durch Verkehrsunfälle entstandene Personenschäden bzw. Schadensersatzzahlungen aus. Davon gehen zwischen acht und 16 Prozent auf Konto der ärztlichen Behandlung, wie die Studie der Untersuchungskommission der spanischen Versicherer (ICEA) aufschlüsselt.

Bis vor wenigen Jahren wurden Unfallopfer (etwa 280.000 jedes Jahr) in den Krankenhäusern auf Staatskosten behandelt, ohne dass die jeweiligen Versicherungen zur Kasse gebeten wurden, was nach dem Gesetz möglich wäre. Es handelte sich dabei um eine bürokratische Nachlässigkeit, die inzwischen berichtigt wurde.

Das sind die neuen Alkoholhöchstgrenzen für Autofahrer:

Für Autofahrer allgemein:
0,5 Promille pro Liter Blut/o,25 Promille in der Atemluft
Das entspricht bei Männern etwa 0,6 l Bier, 0,25 l Wein oder 80 ml Spirituosen, bei Frauen knapp 0,5 l Bier, 200 ml Wein oder 60 ml Spirituosen.

Für frischgebackene Fahrer oder Berufsfahrer:
0,3 Promille pro Liter Blut(o,15 Promille in der Atemluft
Das entspricht bei Männern etwa 0,33 l Bier, 150 ml Wein oder 40 ml Spirituosen; Frauen dürfen maximal 150 ml Bier, 100 ml Wein oder 20 ml Spirituosen trinken.

Mit freundlicher Genehmigung der CBZ

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