Hilfen der Europäischen Union

Es kann nicht Absicht dieses Kapitels sein, einen kompletten Überblick über sämtliche Hilfen der Europäischen Union zu geben, da sie im allgemeinen nicht darauf ausgerichtet sind, den Neustart eines Unternehmens zu unterstützen. Dennoch sollen neben dem Programm „JEV“, das den Neustart von europäischen „joint ventures“ unterstützt, für diejenigen Unternehmen, die nach ihrem Markteintritt auch von anderen Töpfen der Europäischen Union gespeist werden (wollen), die wichtigsten Förderungsprogramme vorgestellt werden.

Die Internationalisierung europäischer KMU und die Entstehung von „joint ventures“ hat sich das erwähnte Programm „JEV“ (Joint European Venture) zum Ziel gesetzt. Voraussetzung zur Subventionierung bis maximal 100.000 Euro der Kosten, die mit der Gründung des „Joint venture“ in Zusammenhang stehen (Marktstudien, Umweltverträglichkeitsanalysen, juristische Expertisen etc.), ist, dass die teilnehmenden Unternehmen jeweils weniger als 250 Angestellte haben, der Umsatz und das Umlaufvermögen unter 40 Millionen Euro bzw. 27 Millionen Euro liegt, und dass die Unternehmen nicht zu über 25% von einem Unternehmen gehalten werden, die keine KMU ist. Kooperationspartner zur Auszahlung dieser Subventionen sind eine Vielzahl von Kreditinstituten.
Nähere Informationen sind zu erhalten bei:
www.europa.eu.int

Bei der Kommission wird das Programm betreut von:

Directorate General for Economic and Financial Affairs
Financial Operations Service – Financial Engineering
Research and new financial techniques
rue Alcide de Gasperi
Bátiment Wagner
L-2920 Luxembourg

Directorate General XXIII – Enterprise Policy
Access to Finance
rue de la loi 200 (Genéve 1)
B-1049 Brussels

Die Förderungsprogramme im allgemeinen und ihre Anlaufstellen erinnern an einen Polyp mit vielen Armen und Saugnäpfen. Erst ein intensives Auseinandersetzen mit den Initiativen im einzelnen macht es möglich festzustellen, ob sie für das eigene Unternehmen relevant sind. Die Vielzahl, Variabilität und Komplexität der Programme machen es dem Laien wie auch dem Sachkundigen sehr schwer, festzustellen, ob ein Programm sich auch für ihn eignet, wo er Informationen erhalten kann, ob ein Programm vielleicht schon ausgelaufen oder die für das Jahr vorgesehenen Mittel bereits erschöpft sind. Die Gelder, die durch Förderungsprogramme auf diese Weise nach Spanien kommen, sind nicht unerheblich: Der Nettomittelzufluss aus Brüssel soll im Jahre 2001 einen neuen Rekord von rund 1,5 Bill. Peseten (9 Mrd. Euro) erreichen, was einem Zuwachs von rund 65% gegenüber dem Vorjahr und etwa 1,5% des erwarteten Bruttoinlandsproduktes entspricht.

Die Komplexität der Programme lässt den Interessierten umso dankbarer sein für eine Initiative der Universität Valencia in Zusammenarbeit mit der Banco de Valencia, die die jeweils laufenden Ausschreibungen („convocatorias“) dieser Programme im Internet bereithält (www.guiafe.com).

Einen Einstieg in diesen Bereich bietet auch die deutsche Internet-Adresse www.sozialbank.de. Weiterhin bringt jährlich die Repräsentanz der Europäischen Kommission in Spanien einen Wegweiser auf Spanisch heraus („Guia de Información Europea en España“)  der außerordentlich hilfreich ist und über das Internet (http://europa.eu.int/comm/) oder postalisch bei der Repräsentanz abrufbar ist:

Comisión Europea
Representación en España
P‘ de la Castellana, 46
28046 Madrid

Das interessierte Unternehmen kann sich über möglicherweise interessante Programme auch über die über das gesamte Land verstreuten „Euroventanillas“ beraten lassen können, die häufig den örtlichen Industrie- und Handelskammern angegliedert sind. Die verschiedenen Euroventanillas sind über jede Suchmaschine (yahoo, google etc.) im Internet aufzufinden. Sie sind besonders darauf ausgerichtet, die KMU in diesem Belang zu unterstützen.

Wenn man früher meinen konnte, dass sich die Führungsprogramme im wesentlichen auf Regionen mit einer überalterten Wirtschaftsstruktur, auf in der Krise befindliche Industriezweige oder auf Regionen, die wirtschaftlich unterentwickelt sind oder von hoher Arbeitslosigkeit gekennzeichnet sind, konzentrieren, so ist dies schon lange nicht mehr der Fall. Die Programme umfassen Initiativen im Bereich Landwirtschaft, KMU Förderung, Grenzzonen, Umwelt, Städtebau, Energie, Gesundheit, internationale Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplatzsicherung etc. Die Vermittlung dieser europäischen Finanzhilfen erfolgt im allgemeinen über die hierfür zuständigen staatlichen oder regionalen Behörden im Rahmen ausgeschriebener Projekte. Für den Zeitraum 2000-2006 sind fast 2 Mrd. Euro bereitgestellt für die Programme INTERREG, EQUAL, LEADER und URBAN, die die Kohäsion der Grenzgebiete zu anderen Ländern der Gemeinschaft und Drittländern, die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer, die Entwicklung landwirtschaftlicher Gebiete bzw. krisenbetroffener Städte und Stadteile fördern sollen. Zusätzlich hat Spanien im Rahmen des Kohäsionsfonds für die Jahre 2000-2006 weitere 18 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt bekommen, die Infrastruktur- und Umweltschutzmaßnahmen finanzieren sollen.

Folgende Behörden sind für die o.g. Programme zuständig:

INTERREG/URBAN
Ministerio de Economía y Hacienda
Subdirección General de Administración de FEDER
Paseo de la Castellana, 162
28071 Madrid

LEADER
Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación
Dirección General de Desarrollo Rural
Subdirección General de Coordinación
Paseo de la Castellana, 112
28046 Madrid

Das europäische Forschungs- und Entwicklungsprogramm 1998-2002 unterstützt in seiner mittlerweile fünften Auflage Projekte von besonderem wissenschaftlichen Interesse. Die Höhe der Zuschüsse kann sich auf bis zu 50% belaufen und hängt von der Art des jeweiligen Projektes ab. Einzelheiten dazu wie auch zu den über ganz Spanien verteilten Beratungsstellen sind im Internet abzurufen.

Das Programm wird in Spanien koordiniert durch:

Oficina de Ciencia y Tecnologfa (OCYT)
Subdirección General de Planificación y Seguimiento
Servicio de Documentación de Programas Internacionales
José Abascal, 4-2
28003 Madrid

Über diese Adresse sind auch die jeweils anderen Kontaktadressen in anderen Ministerien in Erfahrung zu bringen, sofern man sich nicht des o.g. Führers der Repräsentanz der Kommission bedienen will.

Hervorzuheben sind unterschiedliche spezifische Programme im Bereich Umweltschutz, Energie und die auf den Mittelstand (KMU) ausgerichteten Programme zur Unterstützung von Innovationen. Im Bereich Umweltschutz wird das o.g. Programm noch ergänzt durch das Programm LIFE 111 (2000-2004), das mit rund 600 Mill. Euro dotiert ist.

Die Europäische Investitionsbank gewährt Darlehen an Klein-, Mittel- und Großbetriebe, die Projekte in wirtschaftlich benachteiligten Regionen der EU realisieren. Bei einer Laufzeit der Darlehen zwischen 7 und 20 Jahren kann der gewährte Kredit bis zu 50% des gesamten Investitionsvolumens betragen. Der Zinssatz entspricht in der Regel dem Kapitalmarktzins.
Weitere Informationen sind zu erhalten bei:
Banco Europeo de Inversiones
Jose Ortega y Gasset, 29-5
28006 Madrid
www.eib.org

Die Zusammenarbeit zwischen europäischen Unternehmen soll über ein Netz beratender Stellen gefördert werden, die unter dem Namen BRE (Bureau de Rapprochement des Entreprises) und BC-Net (Business Cooperation Network) signieren.

Die Förderung der Schaffung neuer innovativer Unternehmen und die Modernisierung bestehender KMU haben sich die CEEI (Centros Europeos de Empresa e Innovaciön) zum Ziel gesetzt. Die CEI (Centros de Enlace de la Innovaciön) beraten in Fragen der Innovation und Technologieentwicklung in bezug auf die dafür erhältlichen europäischen Subventionen, haben sich aber auch zum Ziel gesetzt, den Bezug der im konkreten Fall benötigten Technologien bei Dritten nachzuweisen. Die Büros sind in den Autonomen Regionen angesiedelt und können über die Internet-Adresse der Kommission in Spanien abgerufen werden.

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