Wehrpflicht für Auslandsdeutche in Spanien

Nach Spanien ausgewandert, KInd und Kegel mitgenommen, ein neues Leben in der Fremde aufgebaut: Das haben viele Deutsche in Spanien getan. Nach einigen Jahren steht dann Sohnemanns 18. Geburtstag vor der Tür, und damit stellt sich zwangsläufig die Frage nach dem Wehrdient. Und die sollte geklärt werden.
Deutsche im Ausland sind grundsätzlich wehrpflichtig, berichtet das Auswärtige Amt. Wobei zwischen zeitlich begrenztemund dauerhaftem Aufenthalt fern der Heimat unterschieden wird.
Wurde ein fremdes Land für lange Zeit als Wohnstatt ausgesucht, zogen etwa die Kinder zusammen mit ihren Eltern nach Spanien oder wurden gar dort geboren, müssen sie – auch wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen – nicht damit rechnen, einen Musterungsbescheid zu erhalten. Bei ihnen ruht die Wehrpflicht automatisch, da Lebensmittelpunkt und Lebensgrundlage im Ausland sind.
Ob die Kinder in Deutschland gemeldet oder krankenversichert sind, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist lediglich, dass die Absicht besteht, den ständigen Aufenthalt im Ausland beizuhalten.
Zieht es einen jungen Mann später zum Studium zurück nach Deutschland und seine Eltern, von denen er nachwie vor finanziell abhängig ist, bleiben in Spanien, befindet sich seine Lebensgrundlage weiterhin im Ausland, und seine Wehrpflicht ruht. Er kann auch ohne Genehmigung des Kreiswehrersatzamteswieder aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen.
Problematischer wird es, wenn er nach dem Studium in Deutschland bleiben möchte und  von seinen Eltern finanziell unabhängig wird. Ein Musterungsbescheid könnte dann ins Haus flattern. Ob das tatsächlich passiert, ist vor allem vom Alter des dann Wehrpflichtigen abhängig. Doch dazu später mehr.
Drei Monate Ausland
Wenden wir uns erst dem ungekehrten Fall zu: ein junger , in Deutschland leber Mann plant für seine Ausbildung oder sein Studium einen längeren Auslandsaufenthalt. Ist er während dieser Periode wirtschaftlich von "natürlichen oder juristischen Personen in der Bundesrepublik Deutschland abhängig und unterhält er dorthin weiterhin persönliche Bindungen", befindet sich auch seine Lebensgrundlage nach wie vor in Deutschland. Das heißt, er ist wehrpflichtig und muss theoretisch die neun Monate Dienst an der Waffe ableisten.
Nun wurde zwischenzeitlich die Wehrpflicht in Deutschland abgeschafft.  Wie stellt sich nun das Thema in Spanien dar ?

Wer dient wo?
In Bezug auf Spanien gilt das Übereinkommen von 1963 und auch außerdem ein Sonderabkommen.  Dieses besagt, dass wehrpflichte Doppel- oder Mehrstaater nur vondem Land herangezogen werden dürfen, in dessen Hoheitsgebietsie zum Zeitpunkt der Einberufung ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" haben. Wobei als gewöhnlicher Aufenthalt der Ort bzuw. das Land gilt, in dem sich der Wehrpflichtige innerhalba der letzten zwölf Monate vor seiner Einberufung für die längste Zeit aufgehalten hat.
Spanien hat die allgemeine Wehrpflicht bereits 2001 abgeschafft, und auch in Deutschland wurden 2004 das Wehrpflicht- und Zivildienstgesetz geändert.  Einschneidend war die neue Gesetzgebung von 2011.

Ansprechpartner
Ansprechpartner bei Fragen zum Wehrdient bei Deutschen mit Wohnsitz im Ausland ist das Bundesamt für Wehrverwaltgung WE 1, Postfach 2963 in 53019 Bonn.  Infos erhalten Sie auch unter  bundeswehr.org