Ausländerführerschein

Deutsche können nicht mit einem Führerschein aus einem anderen EU Land Auto fahren, wenn sie am Tag der Ausstellung der Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz in Deutschland hatten, hat das Bundesgericht in Leipzig im Dezember 2008 entschieden.

Damit folgte das Gericht einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni, durch das der s.g. Führerscheintourismus erschwert werden soll. Gemäß europäischem Recht müssen die EU Staaten Führerscheine aus anderen Mitgliedstaaten anerkennen, wenn der Inhaber seinen Wohnsitz dort hat.

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