Deutsch-spanisches Vokabularium

 

Immobilienrecht für Laien
Deutsch-spanisches Vokabularium

 
 

Ein paar spanische Begriffe sollte man parat
haben, bevor es ans Häusle – Bauen geht

Aufgrund langjähriger Praxis in
deutsch-spanischen Immobilienrechtsangelegenheiten habe ich
festgestellt, dass Meinungsverschiedenheiten, die in
Rechtsstreitigkeiten ausarteten, häufig ihren Grund in
unterschiedlichen Vorstellungen der Parteien hatten, die nicht klar
genug prononciert waren. Unterschiedliche Vorstellungen können
ihren Grund auch in der Sprache haben. Wer das eine sagt und das
andere meint, hat gute Chancen, in einen Rechtsstreit zugeraten. Da
die Kunst der Anwälte darin besteht, Rechtsstreitigkeiten zu
vermeiden, werden nachstehend einige wichtige Begriffe der
deutsch-spanischen Immobilienszene aufgeführt.

Abogado: Rechtsanwalt, der sich um die Interessen
seines Mandanten kümmert und den notariellen Kaufvertrag (Escritura
Pública de Compraventa) vorbereitet.
Agente de la
Propiedad Inmobilaria (API):
Mitglied einer Maklerkammer.
Agrupación
de fincas:
Zusammenlegung von Grundstücken
APISs: sind Immobilienmakler mit Kammerzugehörigkeit.
Daneben gibt es die Institution der GIPES.
Arras: Handgeld oder Draufgabe. Wenn Arras vereinbart
sind, kann der Vertrag dadurch aufgelöst werden, dass der Käufer anerkennt,
sie zu verlieren, oder der Verkäufer sie doppelt an den Käufer zurückzuzahlen
hat.
Asiento de
Presentación:
Grundbuchlicher Eingangsvermerk nach
Vorlage der Escritura oder aber der notariellen Faxmitteilung an das
Eigentumsregister hiervon.
Cédula de habitabilidad: Bewohnbarkeitsbescheinigung.
Certificado
bancario:
Bankbescheinigung, aus der sich ergibt,
dass der Kaufpreis aus Devisen herrührt.
Certificación
de Ley:
Rechtsbescheinigung entweder zweier Rechtsanwälte
oder eines Konsulats über bestimmte ausländische Rechtsverhältnisse.
Certificado
final de obra:
Architektenbescheinigung über die Baubeendigung
Condición resolutoría: Auslösungsbedingung hinsichtlich eines
Vertragsverhältnisses, wenn bestimmte vereinbarte Voraussetzungen
nicht erfüllt werden, und die hieraus resultierende Rechtsfolge.
Contrato de
arrendamiento:
Mietvertrag.
Contrato de
Opción:
Optionsvertrag. Dieser bindet den Verkäufer.
Er gibt dem Käufer gegen Zahlung eines zumeist 1O%igen Optionsbetrages
das Recht, innerhalb des Optionszeitraums die Option für ein Immobilienobjekt
auszuüben.
Contrato Privado: Privatschriftlicher Kaufvertrag, der
bereits die Vertragsparteien bindet.
Cuerpo cierto: Übliche Vertragsklausel, wenn beispielsweise
keine Festlegung auf die Quadratmeterzahl des Objektes vereinbart
war, sondern ein Kauf aufgrund erfolgter Besichtigung erfolgt.
Declaración
de Obra nueva:
Neubauerklärung. Diese ist in notarieller
Form zu erklären, wenn das Grundstück bebaut worden ist.
Derecho de
retención:
Zurückbehaltungsrecht eines Vertragspartners,
wenn sich der andere Vertragspartner im Verzug befindet.
Derecho de
tanteo/retracto:
Vorkaufs- und Eintrittsrecht, besonders
bei ländlichen Grundstücken.
Embargo: Pfändung eines Grundstücks, wodurch das
Verfügungsrecht des Inhabers betroffen ist.
Entidad urbarnística
de conservación:
Urbanisationsgemeinschaft mit öffentlich-rechtlichem
Charakter.
Escritura Pública
de Compraventa:
Synonym für notariellen Kaufvertrag,
wenngleich das
Wort Escritura allein nur ,,öffentliche Schrift" bedeutet.
Expediente
de dominio:
Gerichtsverfahren zwecks Erlangung der
grundbuchlichen Inhaberschaft an einer Liegenschaft.
Finca: Liegenschaft, wird vielfach auch verwendet
für ein bebautes Grundstück.
Finca Rústica: Ländliches Grundstück.
Finca Urbana: Grundstück im Rahmen eines Bebauungsplans.
Hipoteca: Hypothek, Grundpfandrecht.
IBI (Impuesto
sobre bienes inmuebles):
Gemeindliche Grundsteuer.
Impuesto de
actos jurídicos documentados:
Stempelsteuer, etwa bei einer Zusammenlegung
oder Teilung von Grundstücken, 0,5%.
Impuestos de
transmisiones patrimoniales:
Grunderwerbssteuer.
Impuesto municipal
sobre el incremento del valor de los terrenos:
Gemeindliche Wertzuwachssteuer, mit dem
populären
Ausdruck Plusvalía
Impuesto sobre
el patrimonio:
Vermögenssteuer.
Información
urbanística:
Röntgenbild des Grundstücks, wenn es
um dessen Bebaubarkeit und die entsprechenden Einzelheiten geht.
IRPF: Einkommenssteuer.
IVA (Impuesto
sobre el valor añadido):
Mehrwertsteuer.
LAU (Ley de
arrendamientos urbanos):
Spanisches Mietrechtsgesetz, Neufassung
durch Gesetz 29/1994.
Ley del suelo
y de ordenación urbanística:
Spanisches Bodengesetz.
Licencia de
obras:
Bauerlaubnis.
NIE (Número
de identificación de extranjeros):
Ausländersteuernummer.
NIF (Número
de identificación fiscal):
Steuernummer.
No residente: Gebietsfremder mit Wohnsitz im Ausland
aus spanischer Sicht.
Nota simple
informativa:
Unbeglaubigter Grundbuchauszug.
Notario: Spanische Urkundsperson. Zuständig u.a.
für öffentliche Kaufverträge und Hypotheken.
Poder: Vollmacht. Vielfach werden Objekte mittels
Vollmachten verkauft oder gekauft (Poder para vender, Poder para comprar).
Propiedad horizontal: Wohnungs- und Geschäftsraumeigentum aufgrund
des spanischen Gesetzes Nr.49/1960.
Registro de
la Propiedad:
Grundbuchamt.
Representante
Fiscal:
Steuerlicher Vertreter. Benennung ist
notwendig, wenn mehr als ein Immobilienobjekt in Spanien vorhanden.
Saneamiento: Gewährleistungsansprüche bei Mängeln
der Kaufsache.
Segregación
de fincas:
Abtrennung einer Parzelle von dem Muttergrundstück.
Servidumbre: Dienstbarkeit, z.B. Wegerechte eines
Dritten etc.
Solar: Baugrundstück.
Suelo rústico: Landwirtschaftlich nutzbarer Boden.
Suelo urbanizable: Bebaubares Land.
Suelo no urbanizable: Nicht urbanisierbarer Boden mit nur geringer
Aussicht auf Bebauung und nur bei relativ großen Flächen.
Usufruto vitalicio: Lebenslänglicher Nießbrauch, wodurch
die entsprechende Belastung des Eigentums eintritt (nuda propiedad).
Valor Catastral: Katasterwert, steuerlicher Wert des Objektes.
 

 

Anmerkung:
Die Artikel wurden zum Teil in gekürzter Fassung wiedergegeben.
Sollten Sie detailliertere Informationen benötigen, verweisen wir
auf das Buch "Ausländer in Spanien" von Dr. Burckhardt
Löber. Sie können das Bestellformular
downloaden.

Dr. Löber hat uns freundlicherweise gestattet,
Artikel seines o.g. Buches zu veröffentlichen. Für dieses Entgegenkommen
bedanken wir uns an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich!

"Ausländer in Spanien" erschienen
im Verlag 
‚Edition für internationale Wirtschaft, Frankfurt am Main
*Betreutes Wohnen in Spanien*

Gemeinschaftsbeitrag mit RA Manfred Wendland, 
Partner der Schiller Rechtsanwälte/ Abogados, San Sebastian

Autor: Dr. Burckhard Löber