Hypothek ab 65 Jahre als zusätzliche Monatsrente

Das neue Bankprodukt „Hypothek ab 65“als eine mögliche Lösung für den Lebensunterhalt,zur Bedienung von Pflichtteilsansprüchen oder zur Finanzierung von Reisen

Eine häufige Situation in der Lebenspraxis älterer Immobilieneigentümer in Spanien. Sie besitzen eine werthaltige Spanienfinca mit einem Marktwert mitunter im Bereich von über einer Million Euro, aber den monatlichen Lebensunterhalt zu bestreiten ist ihnen schwerlich möglich. Es wird an der Krankenversicherung gespart, die Zahnbehandlung hinausgeschoben.

Mit pflichtteilberechtigten Kindern des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartnern muss allein deshalb gestritten werden, weil man nicht weiß, wie man diesen Verbindlichkeiten mit der geringen eigenen Rente nachkommen kann.

Die wegen eines Hypothekendarlehns angefragte Bank hat bisher immer abgewunken:
Ja, wie wollen Sie denn in Ihrem Alter und bei dieser Rentenhöhe die Darlehensrückzahlungsraten bedienen? Wer haftet mit?

Eine Zwangssituation, welche so manch einen nicht nur psychisch und gesundheitlich belastet, sondern oft auch zur eigenen Ausgrenzung gegenüber Freunden sowie zu Familienstreiten führt, wobei das Umfeld im Grunde genommen schwerlich verstehen wird, warum diese wohl begüterte Person sich generell, und speziell Ihnen gegenüber nicht anders verhält.

Nun, die Finca und damit Ihren Wohn- und Lebensmittelpunkt wollen Sie nicht aufgeben. Die Alternative Immobilienverkauf und Wegzug scheidet daher für Sie aus.

Allerdings, – so unsere Empfehlung -, sollten Sie vielleicht doch überlegen, ob nicht der Umzug in eine nahegelegene, versorgungstechnisch günstigere, kleine Eigentumswohnung so seine Vorteile hat.

Den verbleibenden Geldbetrag könnten Sie dann in eine lebenslängliche Ergänzungsrente umwandeln. Und die sonst anfallenden Verkaufsgewinnsteuern lassen sich bei richtiger Rechts- und Steuerberatung vermeiden.

Wenn Sie allerdings in Ihrer bisherigen Spanienfinca weiterleben möchten, werden Ihnen nunmehr viele spanische Banken nicht mehr ablehnend begegnen. Denn auch in Spanien beginnt sich ein Bankenprodukt für die ältere Bevölkerung durchzusetzen; die sogenannte umgekehrte Hypothek.

Einzelne Banken werben schon mit der „Hypothek ab 65“. Früher abgelehnt, jetzt umworben. Wie sich die Zeiten doch ändern können, nur weil sich ein neues Bankprodukt durchsetzt.

Sie nehmen auch hier ein auf Ihre Immobilie abgesichertes Darlehn auf. Aber anstatt einer monatlichen Darlehensrückzahlungsrate an die Bank, zahlt Ihnen Ihre Bank eine zusätzliche Monatsrente. Wie kann das angehen, ist man geneigt zu fragen?

Nun, mit jeder weiteren Monatszahlung wird die Bank praktisch immer ein Stück mehr Eigentümer Ihrer Immobilie.

Vereinbaren Sie allerdings eine lebzeitige Rente mit lebzeitigem Wohnrecht, mag Sie diese Situation wenig berühren.

Wollen Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch einmal von der Immobilie trennen, dann sollte dies allerdings, vertraglich akzeptabel abgesichert, auf der Basis einer Restwertauszahlung möglich sein.

Auch für typische Zwangslagen, wie die Erfüllung von Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüchen eröffnen sich über dieses neue Bankprodukt gangbare Lösungswege. Benötigen Sie zunächst noch weitere 30.000 € zur Bedienung von Pflichtteilsansprüchen, dann fällt die monatliche Bankrente eben entsprechend geringer aus.

Mit einer solchen Lösung gewinnen Sie auch ein Stück persönlicher Unabhängigkeit zurück, oder aber Sie können sich so eine teurere Finca in Spanien in der Unterhaltung weiter leisten.

Auf diesem Wege könnte das neue Bankprodukt gar zum Kaufargument des Immobilienvermittlers werden.

Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

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