Grundstücksgrenzen in Spanien werden jetzt leichter erfassbar

„Mein Vater hat hier ein Grundstück erworben, aber wo liegt es genau ?“ Häufiger Streit über den Grundstücksgrenzverlauf.

Diese oft langwierigen Problemfelder scheint Spanien nun durch Fixierung der Katasterbezeichnung als maßgeblichen Grundstücksidentifizierungsfaktor schrittweise in den Griff zu bekommen. Die notwendige Wiedergabe der Katasterbezeichnung im notariellen Vertag ermöglicht es, sich über das Liegenschaftsamt die genaue Kenntnis der Lage und des Umfanges des Spaniengrundstückes zu verschaffen.


Autor: Günter Menth, Rechtsanwalt – http://www.copp-menth.de



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