Küstenschutz vs Eigentum

Viele Hausbesitzer an den Küsten Spaniens bangen um Ihr Eigentum. Das Küstenschutzgesetz ist bereits 1988 in Kraft getreten. Aber so richtig ernst genommen, wurde es bisher weder von den Behörden, noch von Investoren oder den Hausbesitzern, die Strandnah bauen und leben wollten.  Jetzt werden tausende von Bauten auf Klippen und Dünen und Stränden abgerissen.  Auch wenn Sie nicht die Abbruchbirne über sich schweben haben, so ist es doch wohl Fakt und verabschiedet, dass die Häuser nicht mehr verkauft werden dürfen.

Einzige Konzession an die Besitzer:. Sie dürfen noch 30 weitere Jahre das Objekt nutzen. Eine Verlängerung auf 60 Jahre ist in Ausnahmefällen möglich. Alle Häuser , die nach 1988 errichtet wurden sind demnach illegal. Aber auch alle Häuser, die vor diesem Datum errichtet wurden, sind betroffen. Sie gehen in das Eigentum des Staates über.

Alle baulichen Veränderungen bedürfen ab sofort einer staatlichen Genehmigung. Es haben sich mittlerweile viele Interessengemeinschaften gebildet. Es wird alleine an den spanischen Küsten von 45.000 Häusern ausgegangen, die enteignet werden oder wurden und die vom Abbriss bedroht sind.

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