Vermietung privater Ferienwohnungen

– Gehen Sie systematisch vor –

Bereits seit vielen Jahren ist die private Ferienvermietung auf den Balearen Zankapfel und Politikum gleichermassen.

Geschützt werden soll die Hotelerie vor illegaler Konkurrenz, der Fiskus vor Vermietungsgeschäften vorbei an der Steuerbehörde und der Gast und Mieter privater Ferienwohneinheiten vor einem zu niedrigen Qualitätsstandard.

Letzteres betont der balearische Gesetzgeber namentlich in den Gründen für die Schaffung des Balearengesetzes 2/2005 vom 22.03.2005. Mit diesem Regionalgesetz wurde der Grundstein für die Registrierungspflicht von Ferienunterkünften in freistehenden Einfamilienhäusern geschaffen soweit diese über Tourismusagenturen oder das Internet vermarktet werden.

Ohne vorherige Registereintragung sind solche Vermietungen illegal und es drohen Verwaltungsstrafen.

Diesen Umstand wiederum hat sich nun eine Münchener Anwaltskanzlei zunutze gemacht, um per Massenabmahnungen von im Internet registrierten Ferienvermietungsanbietern Anwaltsgebühren abzuverlangen.

Die juristische Gesamtsituation ist allerdings in vielen Teilaspekten nach wie vor intransparent.

Für Doppelreihenhäuser gibt es eine Klausel der Einzelfallbeurteilung. Wer nicht über Tourismusagenturen oder das Internet vermarktet, wird nicht vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst. Es gelten die sonst anwendbaren Mietgesetze.

Wer seine Registrierung betreiben möchte, sieht sich mit Anforderungen konfrontiert, an welchen letztlich alle Mühe der legalen Vermietung scheitern kann.

Bevor man sich nun in einem derartigen Antragsprozess begibt, empfiehlt es sich, die konkrete eigene Wohnsituation dahingehend fachlich prüfen zu lassen, welcher gesetzlichen Regelung man mit seiner Immobilie denn konkret überhaupt unterliegt.

Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps: www.erbrechtskanzlei-spanien.de

11.02. 2010

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