Heiraten in Spanien

Wir sind hier nicht in Las Vegas oder auf den Bahamas. So einfach können Sie hier nicht den Bund fürs Leben schließen. Als erstes müssen die beiden Festentschlossenen einen Antrag beim spanischen Standesamt stellen. Zuständig ist das Standesamt, bei dem mindestens einer der Parteien seinen Wohnsitz hat. Das bedeutet, wenigstens einer von Beiden muss in Spanien gemeldet sein.
Braut und Bräutigam müssen gleichzeitig vor dem Standesamt erscheinen, um den Antrag auf Eheschließung zu stellen. Der Antrag soll auf keinen Fall mit der standesamtlichen Trauung verwechselt werden, nur weil beide erscheinen müssen. Diese erfolgt zu einem anderen Zeitpunkt

Ohne Dokumente geht es nicht. Was Sie brauchen und vorlegen müssen:

  • Die Geburtsurkunde der beiden Heiratswilligen, ausgestellt vom Standesamt des jeweiligen Geburtsortes
  • Die Meldebescheinigung (Empadronamiento) bzw. Meldebescheinigung zum Nachweis des Wohnsitzes der letzten zwei Jahre, in welcher der Tag der Anmeldung angegeben ist. Diese stellt die Stadtverwaltung aus.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Lichtbild
  • Vor Gericht abgegebene eidesstattliche Erklärung oder feierliche Versicherung über den Personenstand der heiratswilligen Person. Diese Voraussetzung ist für Nichtspanier nicht zu unterschätzen. Wer kein Spanisch spricht, muss bei Abgabe vor Gericht einen vereidigten Übersetzer mitbringen.

Geschiedene müssen ihr Scheidungsurteil dabeihaben. Für alle ausländischen Scheidungsurteile gilt, dass diese der "Gerichtlichen Anerkennung ausländischer Urteile" durch die 1. Kammer des Obersten Gerichtshofes bedürfen.
Witwer müssen die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners vorlegen.
Nichtspanier, die in Spanien leben, müssen eine Bescheinigung ihrer Eintragung beim Konsulat unter Angabe ihres Wohnsitzes, ihrer Aufenthaltsdauer in Spanien und ihres Herkunftsortes haben. Des weiteren müssen sie nachweisen, ob das Personenstandsgesetz ihres Heimatlandes die Veröffentlichung des Aufgebots in Spanien erforderlich macht.
Vergessen Sie nicht, alle Unterlagen müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und sowohl das Original als auch die Übersetzung muss vom jeweiligen Konsulat beglaubigt werden. EU Bürger seien an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Apostille die Beglaubigung der Dokumente ersetzt.
Sollten Ihre spanischen Sprachkenntnisse noch nicht so vollkommen sein, müssen Sie sowohl zum stellen des Antrages als auch zur späteren Eheschließung einen Dolmetscher mitbringen.
Zum Antrag dürfen Sie Ihre drei Zeugen nicht vergessen — wobei einer davon, nach Möglichkeit ein Familienmitglied sein sollte.
Wenn Sie diese kleinen Hürden alle genommen haben, steht Ihrem Glück nun nichts mehr im Wege. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!!

Autorin : Rita  Mayers

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