Gründe für ein notarielles spanisches Testament

Es kann gute Gründe geben, ein notarielles spanisches Testament zu erstellen.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass hierfür dann in der Sache das spanische Erbrecht zur Anwendung käme
Das maßgebliche nationale Erbrecht bestimmt vielmehr weiterhin Ihre Nationalität. Sind Sie Deutscher, so bleibt das deutsche Erbrecht anwendbar, für Schweizer das schweizer Erbrecht.
Andererseits regelt ein deutsches Testament auch die Erbrechtsnachfolge in eine Spanienimmobilie, auch dann, wenn dieses Spanieneigentum im deutschen Testament in keiner Weise erwähnt wurde, respektive erwähnt werden konnte; etwa weil dieses zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch überhaupt nicht erworben war.
Gleichwohl kann es im Einzelfall gute Gründe geben, ein gesondertes notarielles Testament für das Spanienvermögen zu erstellen:

Hier die wichtigsten:

Bei alledem sollte man sich allerdings bewusst sein, dass man beim direkten Gang zum spanischen Notar keine vorausgehende Beratung in der Rechtsgestaltung des deutschen Erbrechts erwarten kann. Zum spanischen Notar geht man vielmehr mit der vorbereiteten gewünschten Gestaltungslösung, con la solución prefabricda.
Zuvor hat Ihnen also ein spezialisierter Anwalt Ihre konkrete Situation unter den Gesichtspunkten von Erbschaftsteuerminimierung, Rechtssicherheit und optimaler Zielerreichung sondiert.
Die Empfehlung für oder gegen ein spanisches notarielles Testament ist dann Teil dieses anwaltlichen Rechtsgutachtens und die notarielle Umsetzung wird anwaltlich vorbereitet und beratend begleitet, meist einschließlich der Übersetzung des notariellen Testamentes in die jeweilige Muttersprache des Testamentserstellers.

Günter Menth – Rechtsanwalt
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

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