Au Pair in Spanien. Informationen über AuPairs

Au-Pairs müssen laut europäischem Gesetz zwischen 17 und 30 Jahre alt, ledig und kinderlos sein. Erfahrungen mit Kindern (zum Beispiel Babysitten) und die Grundkenntnisse der Sprache und Kultur des Gastlandes sind erforderlich.
In den USA werden zusätzlich Führerschein und Praktikum verlangt. Spanische Agenturen vermitteln jedoch praxisbezogen, um Probleme möglichst zu vermeiden. Bevorzugt werden 18 bis 29-Jährige, bei deutschen Agenturen 17 bis 27-Jährige. In den USA ist das Höchstalter gesetzlich auf 26 Jahre beschränkt.
Der Aufenthalt sollte zwischen sechs und zwölf Monaten betragen. In Spanien bis zu zwei Jahren.
Gastfamilien wird empfohlen, zur Vermittlung die Leistungen einer Agentur in Anspruch nehmen, die dann anhand von Bewerbungsunterlagen und Gesprächen zueinander vermittelt.
Die Gebühren der Agentur bewegen sich in Deutschland zwischen € 250 (In Via) und € 850 (Gesellschaft für internationale Jugendkontakte Bonn). In Spanien zwischen 180 und 300 €.
Anmerkung:  Preisangaben wie immer ohne Gewähr ! Diese können kurzfristig variieren und sich verändern.
Gastfamilien können in Deutschland pro Woche 30 Stunden – leichte –  Hausarbeit und Kinderbetreuung erwarten, in Spanien 25 bis 30 Stunden. Mindestens ein Ruhetag steht dem Au-Pair zur Verfügung.
In Spanien wird verlangt, dass das Au-pair zweimal pro Woche abends und nachts — Ausgehverbot — hat, um in dieser Zeit auf das Baby aufzupassen.
Die Au-Pairs bekommen für ihre Arbeit kostenlose Verpflegung, freie Unterkunft (eigenes Zimmer), monatlich üblicherweise 250 € Taschengeld und die Versicherung (ca. 30 €) von der Gastfamilie. In Spanien sind mindestens 40 bis 50 € pro Woche vorgeschrieben und die Möglichkeit zum Besuch eines Sprachkurses.
Für Anreise und das Visum müssen Au-Pairs selbst aufkommen beziehungsweise die Hilfe der Agentur in Anspruch nehmen. Angehörige eines Mitgliedstaates der EU benötigen keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. In Spanien erhalten Au-pairs aus osteuropäischen Ländern, die nicht Mitglied der EU sind, so zeigt es wenigstens die Erfahrung, gewöhnlich keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Wenn Sie an der Costa Blanca ein Au-Pair einladen wollen, dann können Sie sich als Resident oder Nicht-Resident zum Beispiel in Valencia an
Amaro Terren, A.P. Euro
Avda. Baron de Carcer, 48, 8 P
46001 Valencia
Tel/Fax: 963 526 395
wenden.

Falls Sie auch noch in Deutschland einen festen Wohnsitz haben, können Sie sich dort beispielsweise an

Maria Hoppe, In VIA 
Lattenkamp 20
D-22299 Hamburg
Tel: 004940-5144 0440
Fax: 004940-51440450
wenden und das Au-Pair dann an den Feriensitz an der Costa Blanca mitnehmen.

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Instituto Hemingway – Rechte und Pflichten von AuPairs

Das Au-pair-Programm, das das INSTITUTO HEMINGWAY anbietet, legt eine Reihe von Verpflichtungen zwischen den Beteiligten an dem Programm (Au-Pair, Familie und Instituto Hemingway) fest. Es handelt sich um zwingende Verhaltensregeln, die allen Beteiligten zu Gute kommen.

Pflichten der Au-Pair

  • fünf Stunden am Tag, fünf Tage pro Woche arbeiten.
  • Bei der Kinderpflege helfen.
  • Die Kinder ein oder zwei Nächte pro Woche beaufsichtigen, wenn die Eltern ausgehen wollen.
  • Einfache Hausarbeiten erledigen.
  • Eine reinliche Person sein mit Verantwortungsbewusstsein für die eigenen Ausgaben wie: Telefon, Unterrichtsstunden, Versicherung und Transport.
  • zwei Wochen vorher Bescheid sagen, wenn sie vor der vereinbarten Zeit abreisen will.

Pflichten der Familie

  • Das Au-pair-Mädchen wie ein große Schwester der Familie behandeln.
  • Das Au-pair-Mädchen in einem Einzelzimmer unterbringen und ihr eine komplette Verpflegung geben.
  • Ein Taschengeld von wöchentlich 50 Euro geben.
  • Dem Au-pair-Mädchen 2 Tage in der Woche frei geben.
  • Dem Au-pair-Mädchen erlauben, an dem Unterricht und anderen kulturellen Aktivitäten teilzunehmen.
  • Kündigungsfrist 2 Wochen.

Die Verpflichtungen des Instituto Hemingway

  • Sowohl die Au-pair-Mädchen als auch die Familien sorgfältig auswählen.
  • Ein persönliches Gespräch mit dem Au-pair-Mädchen und mit der Familie führen.
  • Betreuung des Verhältnisses zwischen den Parteien während der Vertragsdauer.
  • Dem Au-pair-Mädchen Hilfestellung und Orientierung geben.
  • Als Bindeglied zwischen dem Au-pair-Mädchen und der Familie dienen und mögliche Unstimmigkeiten zwischen ihnen schlichten.
  • Dem Au-pair-Mädchen ein Dossier über kulturelle, erzieherische, gesundheitliche und praktische Angelegenheiten aushändigen.

Es ist hervorzuheben, dass sowohl die Auswahl des Au-pair-Mädchens als auch die der Gastfamilie nicht aufgezwungen wird. Die Auswahl erfolgt ausschließlich im gegenseitigen Einverständnis.
"Um die spanische Sprache und Kultur zu vertiefen, stellen wir dem Au-pair-Mädchen unser Kursusprogramm zur Verfügung. Die Kenntnis der spanischen Grammatik kombiniert mit dem Zusammenleben mit einer Familie macht unsere Au-pair-Mädchen zu echten, spanischsprachigen Personen."
Weitere Informationen erhalten Sie hier :  Instituto Hemingway